P-Konto - Gesicherten Betrag überweisen?
Guten Abend,
Ich habe nun seid einiger Zeit ein P-Konto, welches gepfändet ist, ich möchte gerne auch meine Schulden langsam los werden, jedoch alle Gläubiger mit dem mir zur Verfügung stehenden Beitrag abzudecken ist leider nicht drinnen (habe trotzdem einige Ratenzahlungsvereinbarungen am laufen).
So nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich habe einige Hundert Euros auf meinen Konto, an welche ich nicht ran komme, da diese gesichert sind. Und keiner meiner 4 Gläubiger, welche dieses Konto gepfändet haben, geht mal ran. Kann ich es über meine Bank zu denen überweisen lassen? Es ist genug Geld um 1-2 meiner Gläubiger sofort zu bereinigen, was mich ziemlich ärgert.
Ich habe auch die Institute schon angeschrieben das diese doch so nett sein sollten, endlich sich das Geld von meinem Konto bitte zu holen, statt mir unendlich viele Liebes Briefe zu schicken. Doch ich bekam nie eine gescheite Antwort von denen zu den Thema.
Ich danke für jede Sinnvolle Antwort.
freundliche Grüße
2 Antworten
Deine Frage verwundert mich etwas.
Das typische ist, dass ein Gläubiger der Bank einen "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" zukommen lässt.
Wenn mehrere solche Pfändungs-und Überweisungsbeschlüsse vorliegen, muss der Drittschuldner (hier die Bank) pfändbare Beträge an die Gläubiger überweisen und dies in der Reihenfolge des Eingangs der Beschlüsse.
Wenn also Geld für mindestens einen dieser Beschlüsse auf dem Konto ist, müsste die Bank das auch an den ersten Gläubiger auszahlen, bis dessen Forderung beglichen ist.
Ja, sicher.
Aber ich würde meine Bank nicht wegen sowas nerven.
Hauptsache, der Fragesteller weiß nun, dass an die Gläubiger überwiesen werden wird.
Ist schon richtig, bei einem P-Konto, aber wir haben eben oft mit Mananten zu tun, die Termine vergeigt haben, dann das Finanzamt das Konto sperrt un die wollen nicht 4 wochen warten, bis sie wiedeer arbeiten können.
Da wird überwiesen udn das Konto ist frei.
Hier geht es für den Frager u. U. um Glaubwürdigkeit gegenüber den Gläubigern.
Ich hatte Deine kompetente Antwort nicht infrage gestellt.
Du gibst hier soviele wertvolle Tips, das ist schon toll! Danke!
Keine Angst, die Bank wird das gesperrte Guthaben schon überweisen.
Dafür muß sie aber den Ablauf des nächsten Kalendermonats abwarten.
Ist also im Mai der Betrag eingegangen, so kann erst im Juli an den Gläubiger überwiesen werden. § 835 Abs. 4 ZPO.
Muß die Bank nicht vier Wochen warten, bevor sie das gesperrte Guthaben an den Gläubiger überweist?