Darf eine höhere Kindes Unterhalts Nachzahlung gepfändet werden???
Hallo Suche nun seit Tagen vergeblich nach Antworten. Ich bin Mutter mit 3Kindern. Ich habe ein P Konto. Nun habe ich eine Einigung mit meinem ex Mann getroffen bezüglich der offenen Unterhaltszahlungen. wir haben uns auf eine Summe von 3500 Euro als einmalzahlung des Rückwirkenden Unterhaltes geeinigt. Nun meine Frage...... Da es eine rückwirkende Unterhaltszahlung für meine Tochter ist,und ich ja nun durch diese Zahlung über meinen P Konto Freibetrag komme, kann dieses gepfändet werden??? Kann der Bank durch einen Brief meines Rechtsanwaltes bestätigen das es sich bei den 3500 Euro um eine rückwirkende Unterhaltszahlungs Einigung handelt.
Wäre euch Über Antwort sehr dankbar. LG Angel
1 Antwort
Nein, diese Einmalleistung darf nicht gepfändet werden.
Es ist ganz wichtig, dass Du vor dem Eingang des Betrages mit dem Bankberater sprichst.
Du benotigst eine Bescheinigung weil Du einen über dem Basisfreibetrag hinausgehenden Freibetrag beanspruchen möchtest. In der Praxis geschieht dies meist über standadisierte P-Konto Musterbescheinigungen.
Dies kann z. B. der Fall sein bei:
Unterhaltszahlungen, Kindergeldbezug, Einmalleistungen von Sozialbehörden, Mehraufwand aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen.
Also wie gesagt, vorher den Eingang der Zahlung der Bank mitteilen, damit die Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
Vielen Dank für die antwort Problem ist das das Geld an Dienstag schon drauf sein soll. Und nun? Lg