Pfändung von meinem Gehalt auf Konto von meiner Ehefrau
Hallo Liebe Community,
ich habe eine Frage zu einer Kontopfändung. Das Konto von meiner Frau (kein P-Konto) wurde vom Hauptzollamt Heilbronn gepfändet da zu viel gezahlte Leistungen zurückerstattet werden sollen. Diese belaufen sich auf 450,- € für uns beide und sind durch einen Rechenfehler über 4 Monate entstanden den die ARGE gemacht hat, da wir beide berufstätig waren bzw. sind und das Gehalt schwankt musste man die ergänzenden Leistungen Monatlich neu berechnen.
Soweit so gut, wir haben uns Logischerweise auch dazu bereiterklärt das Geld wieder zurückzuzahlen da es uns ja offensichtlich nicht zusteht. Allerdings ist uns eine Ratenzahlung in Höhe von 50,- € im Monat verwehrt worden die ich dem HZA angeboten habe. Der Vollstreckungsbeamte wollte uns aufsuchen, diesen Termin hat er schriftlich abgesagt und wollte im Neuen Jahr kommen, ist er aber nicht und hat vorgestern das Konto meiner Frau gepfändet.
Allerdings bekomme ich am 10. Gehalt auf eben dieses Konto da ich (noch) kein anderes Konto habe, Gehalt ist auch als solches ersichtlich da auch im Verwendungszweck „Gehalt/Rente NAME“ steht, auch habe ich meine Lohnabrechnung auf der der Betrag cent genau beziffert wird in Höhe von ca. 600,- € den genauen Betrag kenne ich erst am 10. Dann ist die Abrechnung und das Geld da.
Darf das Hauptzollamt das Pfänden? Das Gehalt wurde von meiner Firma schon zur Überweisung veranlasst, ist also nicht mehr aufzuhalten. Kann man die Bank anrufen und eine Rücküberweisung des Betrages anweisen, mit der Lohnabrechnung als Bestätigung!? Eine Pfändung bei meinem Arbeitgeber hat HZA schon beantragt allerdings verdiene ich nur zwischen 600-800,- € im Monat also konnte man nichts pfänden.
Kann mir da jemand weiterhelfen ?
2 Antworten
Die Forderung richtet sich (auch) gegen Deine Frau und deren Konto ist gepfändet worden. Richtig? Falls ja, wieso sollte das nicht zulässig sein? Es gibt doch keine personenbezogenen Unterkonten. Und Geld ist Geld, man sieht ihm nicht an, wem es "zusteht".
Du solltest erst mal lernen, Fragen richtig zu formulieren.
Also nach nachfrage bei der Bank war und ist es kein Problem wenn Eheleute Gehalt auf das Konto des anderen transferieren, nur wenn das Konto in ein P-Konto umgewandelt wird sei dies nicht mehr zulässig. Im übrigen sieht mann anscheinend dem Geld schon an wem es Gehört, Privatier59 aus diesem Grund schrieb ich auch das ich eine verdienstbescheinigung bzw. Lohnabrechnung habe. Auch habe ich nicht geschrieben das die Pfändung nicht zulässig sein soll, sondern die Pfändung MEINES GEHALTS auf dem Konto meiner Frau.
Wenn jemand Bar 500 euro auf sein Konto einzahlt sieht man Geld nicht an woher es stammt, anders verhält es sich bei Lohn bzw Sozialleistungen, denen man sehr wohl ansieht wem es denn letztendlich Gehört, siehe Verwendungszweck und Bescheinigung.
Aus diesem Grund hat sich die Bank bereiterklärt das Gehalt nach Geldeingang an meine Firma zurückzusenden die mir dann mein Gehalt anderweitig auszahlen kann.
Danke für die hilfreichen Informationen.
Also wer immer Dir das erzählt, hat ganz großen Unsinn geredet.
Bei einer Kontoeröffnung erklärt der Kontoinhaber (also hier Deine Frau), dass nur Geld auf ihre Rechnung auf dem Konto eingehen wird.. Das ist u.a. eine geldwäscherelevante Erklärung.
Wenn also Geld von Dir auf dieses Konto kommt, kann die Bank das als Kontomissbrauch werten und Deiner Frau das Konto kündigen.
Da Deine Frau erklärt hat, dass nur Geld für Sie auf das Konto kommen wird, ist natürlich auch alles - selbst, wenn es Dein Gehalt ist - pfändbar durch Gläubiger. Also: geht Dein Gehalt auf das Konto und gegen Deine Frau gibt es eine wirksame Pfändung, ist Dein Geld halt auch gepfändet.
Und im Rahmen eines P-Kontos werden ALLE Eingänge - egal woher - auf die Freibeträge Deiner Frau angerechnet.
Also dringender Rat: Finanzen trennen.
Dies ist absolut keine hilfreiche Antwort da du Anscheinend meine Frage nicht verstanden hast. Nichts für ungut da Meandor den Nagel auf den Kopf getroffen hat.