Dürfen von dem Konto meines Mannes meine Schulden gepfändet werden, ich habe bis vor 8 Monaten nur eine Vollmacht für das Konto gehabt,jetzt nicht mehr?
Hallo..ich hatte bis vor 8 Monaten nur eine Kontovollmacht für das Konto meines Ehemanns,was ich aber seit dem 10.5.2018 nicht mehr habe..Ich habe mir dann ein eigenes Konto aufgemacht ..dort bekomme ich etwas Haushaltsgeld von ihm überwiesen..ich habe kein eigenes Einkommem und beziehe auch keine Gelder vom Staat .Jetzt habe ich eine Schreiben mit der Ankündigung einer Kontopfändung bekommen ..der Titel ist nur gegen mich ,allerdings ist die Kontonummer meines Mannes angegeben (von seinem Namen ist weit und breit nichts zu lesen)..die Kontonummer war ja damals hinterlegt(bei EBay Kleinanzeigen)aber wie gesagt ich habe seit 8 Monaten keinen Zugriff mehr auf seine Konten..jetzt ist die Frage..können die das Konto meines Mannes pfänden??Oder gibt die Bank Bescheid und sagt ..das Konto mit der Nummer gehört xy und nicht seiner Frau und eine Vollmacht dafür hat sie auch keine mehr...über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.mfg
2 Antworten
Zuerst sollte Dir klar sein, das Pfändungen nicht nur in das Eigentum des Schuldners, sondern auch in desser Verfügungs-Bereich zielen. Du hattest Kontovollmacht, konntest also über dieses Konto verfügen. Das ist nicht mehr gegeben. Deshalb können aktuell keine Pfändungen vorgenommen werden. Da es das Konto Deines Mannes ist, sollte der sich darum kümmern. Normalerweise läuft das ins leere. Aber es könnte trotzdem sein, das das Konto eingefroren wird und ihr tagelang kein Geld abheben könnt. Das einfachste und billigste ist, das der Mann zur Bank geht und sich dort eine Auskunft einholt und das ganze mal besprochen wird. Dafür sollte man sich aber einen Termin geben lassen. Schalter-Mitarbeiter können das sicherlich nicht.
Klar die Gläubiger sind nicht ganz auf dem neuesten Stand, deshalb das ganze. Sich jetzt einfach zurücklehnen würde ich auch nicht machen. Wenn Rechtschutzversicherung vorhanden, den Vorgang umgehend melden, falls dann doch noch ein Anwalt beauftragt werden muss vom Mann.
Wer ist denn wohl für den Pfändungsbeschluß zuständig?
Doch wohl nicht die Bank, sondern das Amtsgericht und da mußt Du Rechtsmittel einlegen.
Jedes Amtsgericht hat eine Rechtsantragstelle und die formuliert für Dich das Rechtsmittel.
Richtig - die Drittschuldnererklärung kam mir auch als erstes in den Sinn.
Aber ein Beschluß ist rechtsmittelfähig und damit wird doch wohl die Kontopfändung verkündet.
Die Art der Vollstreckungsmaßnahme wird nicht mit dem Beschluss verkündet.
Wieso heißt es denn wohl Pfändungs- und Überweisungsbeschluss? Der bezieht sich immer auf eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme.
Nee - ein PfüB ist eine Vollstreckungsmaßnahme.
Ein solcher ist aber nicht ergangen.
Der Fragestellerin wurde lediglich mitgeteilt, dass nun mit Vollstr.maßnahmen zu rechnen ist. Eine davon könnte eine Kontopfändung sein.
Auch wenn ich es ungern zugebe. Da hast Du recht. Na ja, einmal im Jahr bin ich gnädig. Liegt bestimmt daran, daß heute Heldengedenktag ist.
Zudem ist "ein Schreiben" nicht rechtsmittelfähig.
Du weißt selbst, dass man eine solche Aussage hier interpretieren muss.
Da liegst Du ausnahmsweise mal falsch.
Man kann das AG ruhig pfänden lassen - die Bank teilt dann in der Drittschuldnererklärung mit, dass die Pfändung ins Leere ging - fertig.