Kann Kindergartenzuschuss theoretisch auch gepfändet werden?
Gehört das zu pfändbarem Einkommen wenn man Kindergartenzuschuß bekommt vom Arbeitgeber?
1 Antwort
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Alles was der Arbeitgeber direkt erstattet, wie Reisekosten, Kilometergeld für betriebliche gefahrene Kilometer usw. ist nicht pfändbar.
Die Beträge die gezahlt werdenfür Kosten die der Arbeitnehmer privat hat, acuh wenn diese Beträge steuerbefreit sind (Gesundheitsaufwendungen, Kindergartenzuschuss usw.) sind pfändbar.
In Fällen wo das relevant ist, sollte man prüfen, wo direkt durch den Arbeitgeber dorthin gezahlt werden wo die Kosten zu begleichen sind.