Insolvenz, Pfändung und Dienstwagen muss ich wirklich soviel zahlen?
Hallo, meine Situation habe ich in diesem Thread bereits etwas umfassender erläutert: http://www.finanzfrage.net/frage/insolvent-freibetrag-und-stiefkind-wird-nicht-beruecksichtigt-was-tun und habe jetzt ein paar Detailfragen, da mir sonst niemand hilft.
Ich bin insolvent, mittlerweile Angestellter und habe von meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen. Im Rahmen der 1%-Regel wird mir der Dienstwagen und die Fahrt zur Arbeit als geldwerter Vorteil auf mein Bruttogehalt aufgeschlagen.
Nun habe ich festgestellt, dass bei der Berechnung meines pfändbaren Teils, den ich an den Insolvenzverwalter abführe, der geldwerte Vorteil mit angerechnet wird. Dieses Geld steht mir aber tatsächlich gar nicht zur Verfügung und ich nutze den Dienstwagen auch zu einem sehr großen Teil nur dienstlich.
Kann ich hier irgend etwas machen? Und falls ja, wo könnte ich das nachschlagen?
Vielen Dank für Eure Mühe
maarens
1 Antwort
Ja das ist richtig so. Dienstwagen werden den "Naturalleistungen" gleichgestellt.
Erhält der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, so sind Geld- und Naturalleistungen zusammenzurechnen. In diesem Fall ist der in Geld zahlbare Betrag insoweit pfändbar, als der nach § 850c unpfändbare Teil des Gesamteinkommens durch den Wert der dem Schuldner verbleibenden Naturalleistungen gedeckt ist.
hier nachzulesen:
Danke liebe Tina, es ist zwar nicht die Antwort, die ich gerne gehört hätte, aber so ist das wohl und es ist gut, dass ich es jetzt weiß. :-)