Insolvenz, Pfändung und Dienstwagen muss ich wirklich soviel zahlen?

1 Antwort

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Ja das ist richtig so. Dienstwagen werden den "Naturalleistungen" gleichgestellt.

Erhält der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, so sind Geld- und Naturalleistungen zusammenzurechnen. In diesem Fall ist der in Geld zahlbare Betrag insoweit pfändbar, als der nach § 850c unpfändbare Teil des Gesamteinkommens durch den Wert der dem Schuldner verbleibenden Naturalleistungen gedeckt ist.

hier nachzulesen:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/850e.html


maarens 
Beitragsersteller
 22.09.2011, 07:46

Danke liebe Tina, es ist zwar nicht die Antwort, die ich gerne gehört hätte, aber so ist das wohl und es ist gut, dass ich es jetzt weiß. :-)