Gehaltsverhandlungen trotz Lohnpfändung?
Hallo,
ich habe seit ca. 1 Jahr eine Lohnpfänung in meiner Personalakte stehen. Diese ist nun ca. zur Hälfte bezahlt. Nun bin ich aber schon einige Jahre im Betreib und schon vor der Pfändung wären Gehaltsverhandlungen fällig gewesen. Jetzt habe ich ein komplett neues Aufgabengebiet zugeteilt bekommen und wechsle vom Zentralempfang der Firma zur Vertriebsassistentin ( + Assistentin der Geschäftsleitung ).
Kann ich trotz Lohnpfänung eine Gehaltserhöhung wegen der wechselnden Aufgaben verlangen oder steht mir das mit Pfäundung nicht zu?
3 Antworten
Der Wechsel eines Aufgabengebietes hat nicht gleichzeitig eine Gehaltserhöhung zur Folge.
Deine Pfändung ist bei allem Aussen vor...
Ich würde erst mal die Füsse still halten und mich mit meinem neuen Arbeitsplatz und den Mitarbeitern vertraut machen.
Wer sofort mit Forderungen beginnt, hat selten gute Karten....
Wenn Du weisst, wie der Hase läuft, kannst Du viel besser argumentieren....
Die Lohnpfändung ist außen vor. Was du privat triebst, geht die Firma nur bedingt an. Wenn du mehr Verantwortung trägst und denkst eine Gehaltserhöhung wäre angebracht, da frag danach, viel Erfolg.
Glückwunsch zu Deinem neuen Arbeitsgebiet, dass die Firma Dir trotz der Lohnpfändung anvertraut!
Natürlich darfst Du eine aufgabengerechte Entlohnung verlangen, auch wenn das Mehr an Nettogehalt gleich weggepfändet würde. Aber umso eher bist Du Deine Schulden los und warum sollte die Firma von Deiner Pfändungsbürde profitieren? Schließlich sinkt doch mit der Gehaltserhöhung auch eher der pfändungsbedingte Verwaltungsaufwand für die Gehaltsbuchhaltung ;-)