Ist man bei Pfändung immer noch Eigentümer?
Wenn mein Haus auf Grund von Schulden gepfändet wurde, bin ich dann noch Eigentümer solange die Möglichkeit besteht diese zu begleichen oder beim Verkauf Überschüsse entstehen?
2 Antworten
Ja, wie bei jeder Verpfändung bleibt auch bei der Hypothek als besitzloses Pfand das Eigentum beim Schuldner.
Das ändert sich erst, wenn die Immobilie verwertet und die Schulden beglichen wurden.
Überschüsse beim Verkauf stehen dem Gläubiger zu. Auf die Mögichkeit, diese zu begleichen, kommt es dagegen nicht an.
Eigentum und Verpfändung stehen im Grundbuch.
Das ist eine an sich recht lustige Frage: Grundschuld und Hypothek sind doch Pfandrechte. Kaum jemand kann Grundstücke kaufen ohne Kredit aufzunehmen und die werden damit abgesichert.
Dann kauft also jemand ein Haus und wird als Eigentümer. Zugleich wird dann aber ein Grundpfandrecht eingetragen und eine logische Sekunde später ist das Eigentum wieder futsch. Kann irgendwie nicht sein, oder?
Kann irgendwie nicht sein, oder?
@Rat2010: Denke mal über den Sinn dieser meiner Worte nach!
Tja, ich drücke mich manchmal kryptisch aus. Altes Kriegsleiden!
Anton, Anton,
du verlierst das Eigentum an deinem Grundstück, wenn du es verkaufst, verschenkst, in einer Zwangsversteigerung verlierst oder du auf das Eigentum verzichtest.
Die Pfändung, ich nehme an, es handelt sich eine Zwangs-Sicherungs-Hypothek, reicht als Grundlage für einen Eigentumswechsel jedenfalls nicht aus.
@ P59
Das Eigentum ist nicht weg, wenn ein Pfandrecht eingetragen wird. Man steht bis zum bitteren Ende als Eigentümer im Grundbuch.