Stromrückzahlung Pfändbar?
Die Monatliche Abschlagszahlung an den Versorger ist aus dem Pfändungsfreien Betrag gezahlt worden!Da der Betrag nicht vorsätzlich angespart wurde oder aus einem Pfändbaren Teil ,der garnicht vorhanden ist, gezahlt wurde ! Müsste die Rückzahlung Pfändungsfrei sein da wir ja das nicht absehen konnten das eine Überzahlung stattfindet da der Versorger den Monatlichen Abschlag vorgibt! Es wurde aus dem nicht Pfändbaren Gehalt monatlich gezahlt Es wurde nichts verschleiert verheimlicht oder gar unterschlagen! Wir haben unseren Lebensunterhalt von dem Pfändungsfreien Betrag auf unseren P-Konto bestritten! Die Rückzahlung kommt von pfändungsfreien Geldern somit muss es doch frei gegeben werden so das wir darüber verfügen können? Mir will es einfach nicht in den Kopf und ich will es auch nicht Akzeptieren das diese Rückzahlung aus nicht pfändbaren Geld zu pfanbaren Geld geworden ist ohne unseren Verschulden oder zutun! Wir würden uns über eine nachvollziehbare Antwort bzw. Erklärung freuen mit der wir bei Gericht für die Beantragung der einmaligen Erhöhung des Freibetrages Punkten können!
2 Antworten
Die Rückzahlung von Energiekosten kann nur dann pfändungsfrei gestellt werden, wenn die dir auf den Bezug von Sozialleistungen angerechnet wird. Ansonsten gilt die Rückzahlung als Einkommen und ist somit auch pfändbar. Deinen Gedankengang kann ich durchaus nachvollziehen, aber es hätte ja auch so sein können, dass man den Versorger indirekt zum Sparen nutzt.
Du hättest nach Erhalt der Abrechnung am besten gleich die Verrechnung des Guthabens mit den zukünftigen Abschlägen beantragen sollen.
Die Rückzahlung kommt von pfändungsfreien Geldern somit muss es doch frei gegeben werden so das wir darüber verfügen können?
Nein ..... Hinsichtlich Kontopfändung gilt ..... alles was über den pfändungsfreien Betrag hinaus auf dem Konto eingeht ist auch pfändbar.
Also lässt man derlei Rückzahlungsansprüche nicht auszahlen, sondern bezahlt im Folgejahr geringere Abschläge.