Offener Vollzug und Pfändungen?

3 Antworten

Hallo ich habe den Link gelesen aber ich entnehme daraus nicht welches Geld einem zu steht.

Ich bin zb im offenen Vollzug in moers kapellen und geh einer fb Stelle nach wo ich 1500 netto verdiene da ich aber außerhalb arbeite kriege ich keine Verpflegung und muss mich selbst versorgen.

Von meinem Gehalt kriege ich jeden Monat nur 520 Euro ausgezahlt und der Rest wird gepfändet nach Abzug der haftkosten und 120 für Überbrückungs Geld.

Aber wie soll man seine Entlassung mit 520 Euro im Monate vorbereiten (Wohnungs suche zb).?

Von den 520 € muss ich mir essen trinken Ticket und Tabak selbst besorgen damit sind die 520 Euro schnell weg.

Obwohl der pfändungsbetrag bei ca 1300 Euro liegt.

Ich bitte um eine Antwort in das so richtig sein kann?

Mein Ügeld ist noch nicht voll da stehe ich jetzt auf 750 Euro ca

Hallo,

du schreibst: ..." Mein Verdienst liegt etwas über der Freigrenze für Pfändungen.... "

Diese Annahme ist denke ich falsch !

Die sogenannte Freigrenze bei Pfändungen (2019 / 1.178,59 Euro) gelten nur für Arbeitslohn eines Arbeitnehmers in Freiheit !

Aber lies Einzelheiten zur Frage mal bitte selbst:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/eigengeld-von-strafgefangenen-in-voller-hoehe-pfaendbar_206_215742.html

....zu beachten wäre allenfalls noch, dass es keine einheitlichen Regelungen auf Bundesebene dazu gibt. Jedes Bundesland kocht wieder einmal ein eigenes Süppchen.


Marni62 
Beitragsersteller
 31.12.2019, 15:45

Da ich Selbstversorger, also sorge für meinen Lebensunterhalt selbst und Haftkosten bezahle, muss ich wie  ein Arbeitnehmer in Freiheit behandelt werden.Oder?

Marni62 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 06:31

Das ist leider nicht mehr aktuell!

Ich arbeite ausserhalb der JVA und wichtig nicht für die Anstalt. Ich bin in einem freien Beschäftigungsverhältnis.

correct  03.12.2019, 18:15

Aufpassen - nicht Staaten mit Ländern verwechseln.

Siehe USA - oder das Vorbild der USA - ein Bündnis von Ländern der Idigenen.

Gaenseliesel  03.12.2019, 21:11
@correct

Die Domain "de." ist Deutschland, also ist Haufe.de, zum Untermauern bestimmter Sachverhalte durchaus geeignet, oder was meinst du genau ?

correct  03.12.2019, 21:41
@Gaenseliesel

"Jedes Bundesland kocht wieder einmal ein eigenes Süppchen" -

Bundesrechte/Vorschriften etc. sind die Ausnahme, eben weil es Länder gibt.

Logisch, wir würden uns das oft anders wünschen. Besonders dann, wenn einem Württemberger das Berliner Gesetz, oder einem Bremer das Bayrische nicht gefällt.

So jemand vergisst dabei aber, dass er eben nicht in Deutschland, sondern eben in Baden Württemberg lebt.

So ist das mit der Geschichte - sie nimmt keine Rücksicht auf unser kurzes Leben.

Zur Geschichte gehören eben auch die Verwirklichung von einheitlichen Gesetzen. Und das ist nicht einfach - kann Jahrhunderte dauern.

Wenn Du magst - siehe Mesoamerika - oder fordere mein Buch an.

Gaenseliesel  03.12.2019, 22:09
@correct

Es gibt nicht einmal ein einheitliches Bildungssystem in Deutschland......so traurig und so wahr !

Mich wundert deshalb nicht einmal mehr das dt. Ergebnis im europäischen Vergleich. Es ist nicht allein der Migrationshintergrund, man braucht dazu eigentlich nur www.gutefrage und ff.net .... um dieses Ergebnis zu verstehen 🙈

correct  03.12.2019, 22:21
@Gaenseliesel

Jetzt weisst Du, warum die US-Amis (noch) noch blöder sind als wir - die haben fünfzig Staaten.

Seit 1949 hatten die "Deutschen" Zeit etwas zu ändern - getan haben wir nichts - also nicht schimpfen.

Das was die Grenze überschreitet.


Marni62 
Beitragsersteller
 03.12.2019, 13:46

Wie geschrieben 192 Euro zahle ich Haftkosten,518 Euro bekomme ich ausgezahlt den Rest etwa 450 Euro will die JVA an die Gerichtskasse zahlen. Darf sie das und was für rechtliche Schritte könnte ich dagegen unternehmen?

correct  03.12.2019, 13:51
@Marni62

Wenn sie es nicht dürfte, würde sie es nicht tun.

Mehr kann ich dazu nicht sagen - Du verweigerst ja die Aussage bezüglich Deines Verdienstes.

Die Haftkosten kannst Du übrigens als eine Art Miete sehen - und die zahlen andere Bürger ja auch.

Marni62 
Beitragsersteller
 03.12.2019, 13:59
@correct

Ich verdiene 1255,- Netto. Meine Nettofreigrenze dürfte bei 1180,- Euro liegen.Ps. Ich muß von meinem Geld was mir ausgezahlt 518,- Euro wird u.a. Fahrtkosten von knapp 120 Euro pro Monat tragen und mich selbst versorgen!

correct  03.12.2019, 17:34
@Marni62

Jetzt erst weiss ich, wie Du denkst.

Du betrachtest den Lohn als normales Arbeitsentgeld - das ist er aber nicht. Es sind Einkünfte eines Gefangenen. Wenn ich mich recht erinnere, darfst Du davon 3/7tel behalten.

Ich überlasse es Dir nochmal nachzurechnen.

Marni62 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 06:28
@correct

Ich arbeite aber ausserhalb der Anstalt und nicht für die J VA da gelten wohl andere Bedingungen. Meines Wissens nach gilt hier auch Paragraph 850C.ZPO.Bin mir aber nicht ganz sicher!

correct  04.12.2019, 12:09
@Marni62

Aber ich bin mir sicher - Du arbeitest während der Haft - wo ist egal - 850ff gelten nicht für Gefangene.