Offener Vollzug und Pfändungen?
Hallo ich bin als Freigänger im Offenen Vollzug Castrop-Rauxelund arbeite in einem freien Beschäftigungsverhältnis ausserhalb der JVA. Für die Unterkunft dort in der JVA zahle ich Monatlich 192,- Euro und bin Selbstversorger! Mein Verdienst liegt etwas über der Freigrenze für Pfändungen. Was darf die JVA dem Gläubiger (Gerichtskasse Hamm) von meinem Verdienst als Pfändung überlassen, wenn das Ü-Geld voll angespart ist?
3 Antworten
Hallo ich habe den Link gelesen aber ich entnehme daraus nicht welches Geld einem zu steht.
Ich bin zb im offenen Vollzug in moers kapellen und geh einer fb Stelle nach wo ich 1500 netto verdiene da ich aber außerhalb arbeite kriege ich keine Verpflegung und muss mich selbst versorgen.
Von meinem Gehalt kriege ich jeden Monat nur 520 Euro ausgezahlt und der Rest wird gepfändet nach Abzug der haftkosten und 120 für Überbrückungs Geld.
Aber wie soll man seine Entlassung mit 520 Euro im Monate vorbereiten (Wohnungs suche zb).?
Von den 520 € muss ich mir essen trinken Ticket und Tabak selbst besorgen damit sind die 520 Euro schnell weg.
Obwohl der pfändungsbetrag bei ca 1300 Euro liegt.
Ich bitte um eine Antwort in das so richtig sein kann?
Mein Ügeld ist noch nicht voll da stehe ich jetzt auf 750 Euro ca
Hallo,
du schreibst: ..." Mein Verdienst liegt etwas über der Freigrenze für Pfändungen.... "
Diese Annahme ist denke ich falsch !
Die sogenannte Freigrenze bei Pfändungen (2019 / 1.178,59 Euro) gelten nur für Arbeitslohn eines Arbeitnehmers in Freiheit !
Aber lies Einzelheiten zur Frage mal bitte selbst:
....zu beachten wäre allenfalls noch, dass es keine einheitlichen Regelungen auf Bundesebene dazu gibt. Jedes Bundesland kocht wieder einmal ein eigenes Süppchen.
Da ich Selbstversorger, also sorge für meinen Lebensunterhalt selbst und Haftkosten bezahle, muss ich wie ein Arbeitnehmer in Freiheit behandelt werden.Oder?
....etwas anderes als hier, (Neuregelung) finde ich dazu nicht. Demnach ist das Überbrückungsgeld unpfändbar aber schau selbst !
Aufpassen - nicht Staaten mit Ländern verwechseln.
Siehe USA - oder das Vorbild der USA - ein Bündnis von Ländern der Idigenen.
Die Domain "de." ist Deutschland, also ist Haufe.de, zum Untermauern bestimmter Sachverhalte durchaus geeignet, oder was meinst du genau ?
"Jedes Bundesland kocht wieder einmal ein eigenes Süppchen" -
Bundesrechte/Vorschriften etc. sind die Ausnahme, eben weil es Länder gibt.
Logisch, wir würden uns das oft anders wünschen. Besonders dann, wenn einem Württemberger das Berliner Gesetz, oder einem Bremer das Bayrische nicht gefällt.
So jemand vergisst dabei aber, dass er eben nicht in Deutschland, sondern eben in Baden Württemberg lebt.
So ist das mit der Geschichte - sie nimmt keine Rücksicht auf unser kurzes Leben.
Zur Geschichte gehören eben auch die Verwirklichung von einheitlichen Gesetzen. Und das ist nicht einfach - kann Jahrhunderte dauern.
Wenn Du magst - siehe Mesoamerika - oder fordere mein Buch an.
Es gibt nicht einmal ein einheitliches Bildungssystem in Deutschland......so traurig und so wahr !
Mich wundert deshalb nicht einmal mehr das dt. Ergebnis im europäischen Vergleich. Es ist nicht allein der Migrationshintergrund, man braucht dazu eigentlich nur www.gutefrage und ff.net .... um dieses Ergebnis zu verstehen 🙈
Jetzt weisst Du, warum die US-Amis (noch) noch blöder sind als wir - die haben fünfzig Staaten.
Seit 1949 hatten die "Deutschen" Zeit etwas zu ändern - getan haben wir nichts - also nicht schimpfen.
Das was die Grenze überschreitet.
Wie geschrieben 192 Euro zahle ich Haftkosten,518 Euro bekomme ich ausgezahlt den Rest etwa 450 Euro will die JVA an die Gerichtskasse zahlen. Darf sie das und was für rechtliche Schritte könnte ich dagegen unternehmen?
Das ist leider nicht mehr aktuell!
Ich arbeite ausserhalb der JVA und wichtig nicht für die Anstalt. Ich bin in einem freien Beschäftigungsverhältnis.