Ein kleiner Betrag aus einem Sparvertrag soll nach dem Tod des P-Konto Inhabers ausbezahlt werden. Das Geld soll ein Teil der Beerdigugskosten abdecken. Wird das Geld auch gepfändet? Kann man das Geld auf ein anderes Konto überweisen lassen? Wenn man das Konto auflöst, was passiert dann mit event. bestehenden Einzugermächtigungen oder Aufbuchungsaufrägen?