Hallo ich bin als Freigänger im Offenen Vollzug Castrop-Rauxelund arbeite in einem freien Beschäftigungsverhältnis ausserhalb der JVA. Für die Unterkunft dort in der JVA zahle ich Monatlich 192,- Euro und bin Selbstversorger!  Mein Verdienst liegt etwas über der Freigrenze für Pfändungen. Was darf die JVA dem Gläubiger (Gerichtskasse Hamm) von meinem Verdienst als Pfändung überlassen, wenn das Ü-Geld voll angespart ist?