Hallo, ich befinde mich in einem offenen Vollzug und übe eine Arbeit in einem freien
Beschäftigungsverhältnis,ausserhalb der Anstalt aus.Ich zahle Haftkosten und bin Selbstversorger.
Der JVA liegt ein Pfändungs-Überweisungsbeschluss vor.Wieviel Geld darf die JVA als Drittschuldner an meinen Gläubiger(Staatskasse NRW),von meinem Gehalt überweisen.Zählt hier auch die Pfändungsfreigrenze nach § 850 ZPO?