BikeLeasing?

1 Antwort

Das geht, wenn der Arbeitgeber der Vertragspartner ist, also der Leasingnehmer und Dir das Rad im Rahmen Deines Arbeitsvertrags zur Verfügung stellt. Wenn Du selbst als Vertragspartner auftrittst, wird das sehr wahrscheinlich mangels Bonität nicht funktionieren.


NMAFFM  26.05.2021, 17:01

Das Rad wird wie ein PKW versteuert. Es kann durchaus sein, dass du mit der Rate unter die Pfändungsfreigrenze fällst, dann dürfte/sollte dein AG dies nicht tun.