P-Konto Porblem mit Monatanfang und ende

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Sollte sich die C-Bank an das geltende Recht halten, müsste der auf das von Ihnen erwähnte Betrag am 01.01.2013 (praktisch wohl erst am 02.01.2013) wieder auf Ihr Girokonto umgebucht werden; an den Pfändungsgläubiger abgeführt darf er erst im Februar 2013 werden, sofern Sie darüber bis dahin nicht verfügt haben, vgl. § 835 Abs. 4 ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/835.html) i.V. m. § 850 Abs. 1, 7 ZPO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung

Nach meinem Verständnis ist das Geld praktisch weg, es wird zur Schuldentilgung verwendet. Du hast im Dezember 2x Geld bekommen, der Pfändungsfreibetrag im Dezember ist/wurde überschritten.

Da hat dein Chef es gut gemeint und früher Geld überwiesen aber für dich ist das ganz, ganz schlecht. Regele das für die Zukunft.


Frankie4  31.12.2012, 02:17

Diese Antwort entspricht nicht der geltenden Rechtslage.