Ich Bafög, er Hartz 4 Vor und Nachteile eine Bedarfsgemeinschaft

5 Antworten

Eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet nichts anderes, als dass der Partner mit dem höheren Einkommen verpflichtet wird, den Partner, der Bezieher von ALG II ist, zu unterstützen.

Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz-IV-Empfängern zusammenleben, müssen ihr Einkommen (einschl. BAföG) grundsätzlich auch für deren Lebensunterhalt einsetzen. Dabei bleiben 20% des BAföG-Bedarfs als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei. Wohngeld gibt es in Bedarfsgemeinschaften mit Studierenden nur in besonderen Fällen.

Hier einige Beispiele dazu:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php

Das erste Jahr des Zusammenlebens zählt noch nicht als Bedarfsgemeinschaft, aber sobald das erste Jahr vorbei ist, solltet Ihr dem Jobcenter nachweisen können, dass Ihr kein Paar, sondern eine WG seid und einer für den Anderen nicht aufkommen wird.

Das wird schwer, ist aber durchaus machbar.

Von einer eheähnlichen Gemeinschaft kann ausgegangen werden bei einer Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann, die auf Dauer angelegt ist, die daneben keine Beziehungen gleicher Art zulässt, die sich durch eine enge innere Bindung auszeichnet, die ein gegenseitiges füreinander Einstehen begründet. So die bisherige Rechtsprechung. Ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, wird anhand von „Indizien“ ermittelt:

  • gemeinsames Kind
  • Kinder oder Angehörige eines Partners werden gemeinsam im Haushalt betreut oder versorgt
  • gemeinsames Konto oder Kontovollmacht
  • gegenseitige finanzielle Unterstützung

Anmerkung: Wenn Sie mit jemandem "nur" zusammenleben und die innere, enge Bindung und das daraus abgeleitete "Füreinander-Einstehen" nicht auf Sie zutrifft, dann beantragen Sie einzeln und getrennt Alg II.

Sollten bei der Antragsbearbeitung die Behörden davon ausgehen, dass Sie mit einer weiteren Person "eheähnlich" zusammenleben, können Sie dies durch ein formloses Schreiben, in dem beide beteiligten Personen versichern nicht eheähnlich zu leben, wiederlegen. Erfolgt trotz Widerlegung der Bedarfsgemeinschaft eine gemeinsame Berechnung des ALG II zu Ihrem Nachteil, können beide Antragssteller WIDERSPRUCH gegen einen solchen Bescheid einlegen. Die Behörden müssen danach prüfen ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht oder nicht. Sollte ein Widerspruch ohne eine solche Vor-Ort Prüfung abgelehnt werden, eben auf reiner Annahme ausgehend, dann können Sie nach einem abgelehnten Widerspruch eine Sozialgerichtsklage einleiten. http://www.gegen-hartz.de/hartz4.html

Hallo, Carabella hat dir schon wichtige Hinweise gegeben. Dennoch,

Oder fungiere ich in der Geschichte mit weil wir uns als Partner angegeben haben?

...zumindest wird man nach Ablauf der 12 Monatsfrist versuchen, euch einer Bedarfsgemeinschaft zuzuordnen !

Vielleicht findet ihr diesen nachfolgenden Link genau so interessant wie hilfreich:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040902_1bvr196204.html

K.

Klick Dich hier mal rein:

Der Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php

Auflistung Fall 1, Fall 2 usw. sind Links zum Anklicken.

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Bei weiterem Beratungsbedarf google mit sozialberatung und füge Euren Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

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Gib dies Deinem Freund zu lesen:

Vorsorglich diese Hinweise von mir - zumindest teilweise können sie auch Dir hilfreich sein, auch bei Aufsuchen anderer Ämter und amtsähnlicher Einrichtungen:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.


Lyramaa 
Beitragsersteller
 11.02.2015, 16:12

der Link den du mir geschickt hast ganz am Anfang ist für meinen völlig ungeduldigen kopf sehr verwirrend..

so wie ich das verstehe würde es sich nicht lohnen wenn sich beide auf 450 € basis etwas dazuverdienen da es alles zusammengerechnet wird und am ende einiges abgezogen.. wird..

kennst du dich da aus ?

ansonsten danke erstmal für die antwort ..:)

Ich danke euch !!! Für die sehr hilfreichen ausführlichen antworten!