Müssen Rentner Rentenbezüge in der Steuererklärung angeben?
Angenommen ein Rentner arbeitet nebenher noch und muss eine Steuererklärung abgeben. Wie genau muss er dann seine Rentenbezüge ausweisen? Gelten diese ebenfalls als Einkommen und wenn ja, welche Form von Einkommen ist das dann?
2 Antworten
Er gibt die Bruttorente auf Anlage R an. Je nachdem, welche Stelle die Rente auszahlt, bekommt man eine Jahresrentenbescheinigung zugesandt, oder muss sie gesondert anfordern, wenn man sie wünscht. Die Vorlage des Rentenbescheides ist nicht mehr unbedingt erforderlich, da die Finanzverwaltung die Rentendaten im Regelfall schon hat.
Die Rentebezüge stellen sonstige Einkünfte nach § 22 Einkommensteuergesetz dar.
Die Rentenbezüge sind grundsätzlich steuerpflichtig, obwohl ein Teil steuerfrei bleibt. Möglicherweise sind manche rentenähnlichen Bezüge (z.B. Pensionen) schon lohnbesteuert worden.
Der Eintrag erfolgt daher in Anlage R und/oder N. Im übrigen s. Meandor's Antwort.