Zur Ermittlung des Elternbeitrages für den Besuch einer KiTa durch meinen Sohn, wurde mein Stipendium zu 80% angerechnet. Es handelte sich dabei um ein Stipendium der DFG zur Erstellung meiner Doktorarbeit. Allerdings habe ich in dem Jahr, welches für die Ermittlung des Elternbeitrages relevant war, nur 4 Monate lang dieses Stipendium bezogen. Grundsätzlich ist es doch so, dass ein Stipendium, wenn es um das Elterngeld geht nicht berücksichtigt wird und man nur einen Anspruch auf den Mindestsatz von 300 euro hat. In den Richtlinien der DFG steht: "Für die Inanspruchnahme einer Bewilligung im Rahmen eines Graduiertenkollegs gelten die DFG-Verwendungsrichtlinien 2.22. Dort ist unter Ziffer 2.1 klar geregelt, dass ein Stipendium k e i n Arbeits- bzw. Dienstverhältnis begründet. Stipendien sind regelmäßig k e i n e Einkünfte im Sinne der §§ 18, 19 EStG. Die Zahlungen für das Stipendium sind kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV (Sozialgesetzbuch). " Bei Bezug von Wohngeld werden Stipendien zu 50% angerechnet. Wie sieht es aber mit der Anrechnung von Stipendien bei der Ermittlung des Elternbeitrages für KiTa-Besuch aus? Zu wieviel Prozent darf es angerechnet werden, gibt es unterschiede bei Stipendienarten?