Habe ich Anspruch auf Hartz IV (Antrag noch nicht bewilligt) für den Monat, in dem ich arbeitslos war, wenn ich schnell einen neuen Job gefunden habe?
Hallo ihr Lieben,
ich bin seit dem 1. Januar arbeitslos und habe auch erst dann einen Antrag auf Hartz4 gestellt und die Unterlagen vor ca. 1 Woche eingereicht. Der Antrag wird gerade bearbeitet, was bekanntlich ein paar Wochen dauern kann.
Nun habe ich unerwarteterweise bereits zum 1.2. eine neue Stelle gefunden, was natürlich toll ist.
Allerdings bin ich mir nun unsicher, wie meine Situation vom Jobcenter gewertet wird. Ich bin den ganzen Monat Januar arbeitslos und habe jedoch noch eine Gehaltszahlung für den Monat Dezember im Januar überwiesen bekommen. Ich bin mir nicht sicher, wann denau der neue Arbeitgeber das Gehalt für Februar überweisen wird, aber ich vermute Ende Februar.
Stimmt es, dass mein Gehalt für Dezember und dann für Februar jeweils für den ausgezahlten Monat als Einkommen angerechnet wird und ich dadurch für Januar, für den ich ja praktisch gar kein Geld/Gehalt habe, keinen Anspruch mehr haben werde? Sprich, ich quasi den Monat meiner Arbeitslosigkeit selbst überbrücken muss (oder ein Darlehen für Überbrückungsgeld beantragen muss)?
Kennt ihr ähnliche Fälle oder habt selbst Erfahrungen mit einer solchen Situation?
Vielen Dank für eure Antwort und eure Mühe!
3 Antworten
Da im SGB II das Zuflussprinzip (nicht das Entstehungsprinzip) gilt, wird Dein Dezember-Gehalt im Januar angerechnet. Wenn es Deinen Bedarf (Regelbedarf plus Kdu/Heizung) abzüglich der gesetzlichen Freibeträge übersteigt, hast Du für Januar keinen Anspruch auf Hartz IV. Das ist leider so.
Falls das Februar-Gehalt noch im Februar auf Deinem Konto eingehen würde, könntest Du den neuen Arbeitgeber evtl. bitten, dieses erst am 01. Februar zu überweisen. So hättest Du zumindest für Februar einen ALG-II-Anspruch.
Auf jeden Fall musst Du dem Jobcenter den neuen Job spätestens bis zum Stellenantritt melden, damit Du nicht gegen Deine Mitwirkungspflicht verstößt.
Vielleicht hast Du ja Glück und der Antrag wird schon in den nächsten Tagen bearbeitet und damit auch die Februar-Zahlung angewiesen. Ansonsten könnte es sein, dass das Jobcenter erstmal nicht zahlt - bis Du belegt hast, dass Du im Februar tatsächlich keinen Gehaltszufluss hattest.
Ja, es muss natürlich heißen: ... erst am 01. März zu überweisen.
Sollte das JC sich mit der Zahlung für Februar tatsächlich erstmal querstellen, kannst Du im März Deine Februar-Kontoauszüge + Gehaltsabrechnung vorlegen und bekommst die Leistung dann nachgezahlt. So wäre sie zumindest nicht verloren.
Hast Du allerdings Probleme, finanziell "über den Februar" zu kommen, solltest Du ein Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II beantragen. Das würde dann (wenn das Gehalt tatsächlich erst im März eingeht) in eine nicht rückzahlbare Leistung umgewandelt. Bei Gehaltseingang im Februar müsstest Du eine Ratenzahlung für die Rückzahlung vereinbaren.
Okay. Super, dann weiß ich Bescheid und kann überlegen, wie ich am besten vorgehe!
Du hast Ende Dezember das Gehalt für Dezember erhalten und wirst Ende Februar das für Februar bekommen.
Ergo bist Du im Januar mittellos und hast Anspruch auf ALGII, sofern Du Deine Ausgaben nicht aus eigenen Mitteln tragen kannst und auch keinen Anspruch auf ALGI hast.
Vielen Dank für deine Antwort! Ich habe jedoch Anfang Januar das Gehalt für Dezember erhalten. Die genannten Voraussetzungen für ALGII erfülle ich an sich... Weißt du, ob ich dann trotzdem als mittellos für Januar gelte?
Ich muss mich leider revidieren, denn ich las gerade durch Zufall von einem Fall, der dem Deinen stark ähnelt.
Dort stand:
Das Bundessozialgericht (BSG) hat das sogenannte Zuflussprinzip bei der Berechnung von «Hartz-IV»-Leistungen bestätigt. Danach müssen Einkünfte grundsätzlich in dem Monat auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, in dem sie auf dem Konto des Erwerbslosen eingehen. Das gelte für nachträglich ausgezahltes Arbeitslosengeld I ebenso wie für Lohn, der eigentlich noch vor dem «Hartz-IV»-Antrag verdient, aber erst danach überwiesen worden sei, stellten die Kasseler Richter klar (Az.: B 14 AS 26/07 R und B 14 AS 43/07 R).
@nine, vermutlich von Dir lediglich ein Schreibfehler. Es heißt "Zuflussprinzip", das Urteil des BSG hat Primus per Zufall entdeckt.
Also "Zufluss" = in welchem Monat das Geld aufs Konto fließt (egal, wann der Anspruch entstanden ist). Man mag über diese Regelung den Kopf schütteln (darüber schütteln haufenweise, die diese Regelung kennen). Weil Du nun die Sache mit dem Zuflussprinzip kennst, spielt Dein neuer Chef hoffentlich mit und überweist Dir das Gehalt so, dass es garantiert im März auf Dein Konto fließt.
ich weiss, dass in bestimmten Fällen das Zuflussprinzip greift, also der Geldfluss, das kann schon passieren
Danke für deine Antwort. Okay, dass es so ist, wie du es beschrieben hast, war auch meine Befürchtung. Was du schreibst macht (von dem was ich bisher sonst auch gelesen habe) Sinn und so kann ich mich schon einmal darauf vorbereiten.
Gut Idee. Dann werde ich versuchen mit meinem neuen Arbeitgeber zu klären, dass ich mein erstes Gehalt für Februar erst Anfang März(?) bekomme.
Ja, und vielleicht habe ich Glück und der Antrag wird früher bearbeitet. Mal sehen.
Danke noch mal und einen schönen Nachmittag!