Kann ein Stipendium zur Ermittlung von Elternbeitrages angerechnet werden?
Zur Ermittlung des Elternbeitrages für den Besuch einer KiTa durch meinen Sohn, wurde mein Stipendium zu 80% angerechnet. Es handelte sich dabei um ein Stipendium der DFG zur Erstellung meiner Doktorarbeit. Allerdings habe ich in dem Jahr, welches für die Ermittlung des Elternbeitrages relevant war, nur 4 Monate lang dieses Stipendium bezogen. Grundsätzlich ist es doch so, dass ein Stipendium, wenn es um das Elterngeld geht nicht berücksichtigt wird und man nur einen Anspruch auf den Mindestsatz von 300 euro hat. In den Richtlinien der DFG steht: "Für die Inanspruchnahme einer Bewilligung im Rahmen eines Graduiertenkollegs gelten die DFG-Verwendungsrichtlinien 2.22. Dort ist unter Ziffer 2.1 klar geregelt, dass ein Stipendium k e i n Arbeits- bzw. Dienstverhältnis begründet. Stipendien sind regelmäßig k e i n e Einkünfte im Sinne der §§ 18, 19 EStG. Die Zahlungen für das Stipendium sind kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV (Sozialgesetzbuch). " Bei Bezug von Wohngeld werden Stipendien zu 50% angerechnet. Wie sieht es aber mit der Anrechnung von Stipendien bei der Ermittlung des Elternbeitrages für KiTa-Besuch aus? Zu wieviel Prozent darf es angerechnet werden, gibt es unterschiede bei Stipendienarten?
1 Antwort
Du hast Dich ja schon umfassend informiert und deshalb verstehe ich nicht, wieso Du offenbar bisher keinen Blick in die wesentlichste Vorschrift überhaupt geworfen hast, nämlich in die Gebührenordnung Deiner Kita. Das können wir nicht für Dich tun denn wir wissen nicht wo Du wohnst und zu welcher Kommune diese Kita gehört. Statt allgemeine Vorschriften zu wälzen sollte man in deerartigen Fällen immer im Speziellen anfangen.
Das habe ich ebenfalls getan. Ich habe mich auch mit der KiTa-Satzung meiner Stadt beschäftigt. Es steht dort ebenfalls nur die Allgemeine Formulierung, die sich auf dass Eikommensteuergesetz bezieht . Das Problem an meinem Stipendium ist, dass es Zweckgebunden war und nicht meinen Lebensunterhalt sichern sollte. Für mich ist auch die Summe der Nachforderung ziemlich hoch, da ich noch die Studienkredite zurückzahle und als es darum ging Elterngeld zu bekommen, mein Stipendium nicht als Einkommen galt. Und jetzt auf einmal doch. Also ich werde von allen Stellen hin und her geschickt und keiner kennt sich aus. Ich denke (mittlerweile), dass mir der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben wird. Und ich bin auch nicht mehr froh darüber, dieses Stipendium überhaupt bekommen zu haben.