Was zählt als mein Einkommen bei der Berechnung der Witwenrente?
Beispiel:
Ich beziehe eine eigene Rente von beispielsweise 1000 € im Monat. Meine Witwenrente wird beispielsweise 2000 € betragen, wenn mein Mann stirbt. Sonst habe ich keine Einkünfte. Mein recht vermögender Sohn unterstützt mich aufgrund persönlicher Umstände jedoch freiwillig monatlich mit 300 €. Die gibt er mir jeden Monat bar auf die Hand. Muss ich diese Zuwendung von meinem Sohn als Einkommen angeben?
Mein Sohn macht die monatliche Zuwendung nicht steuerlich geltend.
1 Antwort
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Dein Sohn kann dir im Rahmen der Freibeträge schenken soviel er will. Die Schenkungen sind kein Einkommen, zumal die Zahlungen an dich ja auch nicht dauerhaft gesichert sind. Zahlt er nächsten Monat nicht mehr, könntest du es von ihm ja auch nicht einfordern.