Berufsausbildungsbeihilfe + Inflationsausgleichsprämie?
Hallo Community!
Wird mir die freiwillige Inflationsausgleichsprämie (300€) meiner Firma wieder von der Berufsausbildungsbeihilfe abgezogen? (Steht ja auf der Lohnabrechnung drauf).
Leider finde ich zu dem Thema nichts Aussagekräftiges,
lediglich zum Thema Bürgergeld, was mich aber nicht betrifft.
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.
Falls ihr noch zusätzliche Informationen benötigt, lasst es mich bitte wissen.
Liebe Grüße
1 Antwort
Auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird das Einkommen aus der Ausbildung angerechnet. Die Inflationsausgleichsprämie ist Arbeiteinkommen, also wird angerechnet.
Zumindest habe ich nciht gefunden, was etwas anderes sagt.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich habe nichts explizites zum Thema "Inflationsausgleichsprämie - BAB" geunden. Dein Weg über das SGB ist zweifellos sehr gut udn ich würde ihn nehmen, wenn ich wegen dieser Sache vor Gericht wäre.
Das ist schade, denn beim Bürgergeld wird die Inflationsausgleichsprämie laut Netz nicht angerechnet. Dann weiß ich zumindest, wie ich mich darauf einstellen muss - vielen Dank!
...ich denke NEIN, dürfte nicht angerechnet werden, da auch BAB eine Sozialleistung ist, die einkommensabhängig gezahlt wird.
So wie beim Bürgergeld/Wohngeld oder auch BAföG, hier wird die Inflationsprämie bei der Einkommensanrechnung auch nicht berücksichtigt.
Das wäre natürlich schön.. 😅
Aber was stimmt denn nun?
Im Netzt finde ich leider rein garnichts.
Nur zu anderen Leistungsberechtigten, nach SGB II oder SGB XII. Dort würde es nicht angerechnet.
Eine 100% ig korrekte Antwort dazu kann ich dir leider auch nicht sagen.
Meine Logik sagt mir jedoch, du bist mit BAB "nur" nicht wohngeldberechtigt, da in dieser Leistung bereits enthalten. Wohngeldbezieher und andere Bezieher von einkommensabhängigen Sozialleistungen (z.B. Bafög) aber profitieren von der Inflationsausgleichsprämie ...... für mich wäre eine andere Verfahrensweise unlogisch.
Ich an deiner Stelle würde mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen, dort sollte man eine korrekte Antwort erwarten dürfen .....und uns hier das Ergebnis deiner Recherche mitteilen ☝️
Ich hatte eigentlich gehofft genau das NICHT zu müssen und hier eine gute Antwort zu bekommen..
Telefonischer Kontakt mit der AfA ist immer sehr schwierig und teils extrem unangenehm.
Aber dann bleibt mir leider nichts anderes übrig. Werde morgen mein Glück nochmal versuchen, heute gegen 16 Uhr war schon mal nichts.
Laut eines Mitarbeiters der Agentur für Arbeit wird der Leistungsanspruch auf BAB durch eine freiwillige Inflationsausgleichsprämie des Arbeitgebers nicht verringert.
Das heißt, es muss weder etwas zurück gezahlt werden, noch wird es mit zukünftigen Auszahlungen verrechnet.
(Sofern die Regierung daran nichts mehr ändert, muss man sich laut seiner Aussage auch keine Gedanken machen.)
.....na also, geht doch 😊 Frage geklärt, freut mich allgemein und insbesondere natürlich für dich 👍
Mal ehrlich.......alles andere wäre zwar möglich aber für einen gesunden Menschenverstand vollkommen unlogisch❗️
Vielen Dank für die prompte, zudem noch positive Rückmeldung ! Damit hast du den einen oder anderen interessierten Besucher, sowie auch uns hier geholfen !
Alles Gute 👋
Mal ehrlich.......alles andere wäre zwar möglich aber für einen gesunden Menschenverstand vollkommen unlogisch❗️
Also ist es ein Beweis, dass gesunder Menschenverstand und Durchführungsverordnungen von Gesetzen doch nicht immer ein Gegensatz seiun müssen.
....was wiederum bei den derzeitigen politischen Hick-Hack schon einigermaßen erstaunlich ist 🤭😀
Hallöchen wfwbinder 👋
bist du dir da sicher ? Ich will dir nicht widersprechen aber ist es nicht so, dass auch
BAB §§ 56 ff SGB III ......eine Sozialleistung abhängig vom Einkommen ist ?
.....ich meine, dass die 300 € Inflationsprämie bei (dieser !) Sozialleistung auch nicht angerechnet werden darf 🤔 BAB dürfte darin eingebunden sein.