Wir haben vor, noch in diesem Jahr zu heiraten. Ich bin hier geboren und besitze die deutsche Staatsbürgerschaft, während mein Verlobter Drittstaatsangehöriger ist. Da sein Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, müssen wir einen Verzicht auf dessen Vorlage beim Oberlandesgericht beantragen.

Allerdings stellt sich die Frage, warum das Standesamt Verdienstnachweise der letzten 3 Monate (ab heute die letzten 3 Monate!) verlangt. Mein Verlobter hat seit etwa einem Jahr mit einem Arbeitsvisum, das in einem anderen EU-Land ausgestellt war, in Deutschland gearbeitet. Diese Beschäftigung endete jedoch im Mai, da er sich seitdem intensiv auf Deutschkurse zur Vorbereitung auf die Prüfung konzentriert.

Das Standesamt hat angemerkt, dass im Notfall erst wieder 3 Monate Arbeit erforderlich wären, um die erforderlichen Verdienstnachweise vorlegen zu können. 

Wir sind uns unsicher, wie wir vorgehen sollen, insbesondere wenn er arbeitslos ist. Gibt es etwaige Einschränkungen bei der Heirat in diesem Fall? 

Über hilfreiche Rückmeldungen würden wir uns sehr freuen. 

Wir empfinden die Anforderung von Verdienstnachweisen trotz der besonderen Umstände als herausfordernd.