Haushaltsnahe Duenstleistungen?
Hallo zusammen,
gehören Kaminkehrarbeiten am eigenen Haus zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen für die Einkommensteuer?
Nehme ich hier den Brutto oder Nettobetrag?
Ich kann die Vst ja als Privatmann nicht ziehen...
Danke
4 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
einkommensteuer, Finanzamt, Steuern
Ja, es sind haushaltsnahe Handwerkerleistungen udn weil keine Materialkosten enthalten sind, auch in voller Höhe (Bruttobetrag).
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Ja - und brutto.
Diese Handwerkerleistungen gehören (ev. ohne Material) zu den haushaltsnahen Aufwendungen und sind in gleichnamiger Anlage zur Einkommensteuererklärung einzutragen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein. Die Kosten sind als Handwerkerrechnungen anzugeben. Mit haushaltsnahen Dienstleistungen hat das nichts zu tun.
Natürlich brutto.
Den Bruttobetrag logischerweise!