Haushaltsnahe Duenstleistungen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, es sind haushaltsnahe Handwerkerleistungen udn weil keine Materialkosten enthalten sind, auch in voller Höhe (Bruttobetrag).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ja - und brutto.

Diese Handwerkerleistungen gehören (ev. ohne Material) zu den haushaltsnahen Aufwendungen und sind in gleichnamiger Anlage zur Einkommensteuererklärung einzutragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein. Die Kosten sind als Handwerkerrechnungen anzugeben. Mit haushaltsnahen Dienstleistungen hat das nichts zu tun.

Natürlich brutto.

Den Bruttobetrag logischerweise!