Strafe für Screenshot?
Hallo, ich habe vor kurzem ein Abo auf auf einer Onlyfans ähnlichen Seite abgeschlossen. So blöd wie ich bin habe ich Screenshots angefertigt und erst später gelesen das dies untersagt ist. Kann dies nachverfolgt werden und wenn ja welche Strafen drohen?
2 Antworten
So blöd wie ich bin habe ich Screenshots angefertigt und erst später gelesen das dies untersagt ist.
So etwas kann, soweit Du es nur für private Zwecke anfertigst, weder untersagt noch strafrechtlich verfolgt werden.
Hallo Fragefranzde,
als Privatperson darfst du Screenshots machen. Das ist nicht verboten. Du darfst sie aber nur für deinen "privaten Gebrauch" verwenden, also nicht weiterleiten oder verkaufen. Wenn du dich daran hältst, machst du dich nicht strafbar.
Natürliche Personen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für den Privatgebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigen ( § 53 Absatz 1 UrhG). Es dürfen sowohl analoge, als auch digitale Kopien hergestellt werden. Die Kopien dürfen nur zum privaten Gebrauch genutzt werden und weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen.
Diese sogenannte Privatkopie-Schranke gilt nicht für Unternehmen und öffentliche Institutionen, egal, ob sie kommerziell oder nicht kommerziell sind.
Das anfertigen eines Screenshots kann nicht "nachverfolgt" werden. Dafür gibt es auch keine Strafen.
Erst, wenn du den Screenshot irgendwo öffentlich posten würdest, könnte das nachverfolgt und evt. bestraft werden.
VG Emelina