Hinterbliebenenrente - was ist anrechenbares Einkommen?


13.01.2024, 19:41

Da Mieteinnahmen eine selbständige Einnahme sind, darf man steuerlich selbstverständlich in D Krankheitskosten und Krankenversicherungskosten, wie auch Steuerberaterkosten bei der Steuererklärung absetzen genauso wie Angestellte. Deshalb nehme ich an, dass dies auch bei der Angabe des Einkommens für die Ermittlung der Witwenrente zulässig ist. Falls nicht, wäre dies ein Ungleichbehandlung von Selbständigen gegenüber Angestellten.

1 Antwort

Das Thema ist an sich zu kompliziert um es in einem Forum abzuhandeln.

Grundsätzlich sind alle Einkünfte anzurechnen.

Es gibt aber Freibeträge die vom Jahr des Rentenbeginns und davon abhängig sind, ob Rente Ost oder Rente West bezogen wird.

Um auf die Frage der Abzüge zu kommen: Krankenversicherung und Heilkosten haben nichts bei den Einnahmen aus Vermietung zu suchen.

Was die Zinsen betrifft: Die USA und Deutschland stehen in Steuersachen in stetem Datenaustausch. Ich fürchte, das gilt auch in Rentensachen.

Die Deutsche Rentenversicherung hat eine kostenlose Beratung die man auch im Internet nutzen kann. Wenn Dir das zu heikel ist weil die das dann in ihren Akten haben bleibt nur, einen Rentenberater zu beauftragen. Der kostet aber Geld.