Kleingewerbe und Rentner?

3 Antworten

Wenn du nur für einen Kunden tätig bist, wird das FA früher oder später eine Scheinselbständigkeit annehmen. Das führt zu unangenehmen Nach- und Strafzahlungen. Du kannst das vermeiden, indem du für verschiedene Kunden tätig bist und mit keinem mehr als 5/6 deiner Einnahmen erzielst.


hildefeuer  09.01.2024, 15:11

Strafzahlungen doch nur bei Sozialversicherung. Aber als Rentner braucht man doch da keine Zahlungen befürchten.

Wenn Du nur für ein Unternehmen tätig bist, wird es eine Scheinselbständigkeit.

Das hat sowohl bei Deinem Kunden, wie auch für Dich Auswirkungen.

Da es kein Kleingewerbe gibt, meinst Du vermutlich das umsatzsteuerliche Kleinunternehmen (bis 22.0000,- Umsatz im Vorjahr keine Umsatzsteuer.

Wäre hier aber ein Fehler und rausgeworfenes Bargeld, denn die Umsatzsteuer kannst Du aufschlagen (interessiert Deinen Auftraggeber nicht, der kann abziehen), aber Du kannst aus allen Kosten und Anschaffungen für Dein Unternehmen, die Umsatzsteuer, die in den Preisen enthlten ist, als Vorsteuer abziehen. Ist also bares Geld, was Du gewinnst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Es gibt kein Kleingewerbe. Daher kannst Du auch keins anmelden. Du verwechselst das mit der nur für die Umsatzsteuer bedeutsamen Kleinunternehmerregelung.

Das Risiko bei der Tätigkeit nur für einen einzigen Auftraggeber besteht in der sogenannten Scheinselbständigkeit.

Damit läuft man Risiko, dass die Tätigkeit nicht mehr als freiberuflich oder gewerblich angesehen wird, sondern als abhängige Tätigkeit. Mit anderen Worten, man ist Angestellter und damit sozialversicherungspflichtig.


Widmann1006 
Beitragsersteller
 09.01.2024, 12:41

Kleinunternehmerregelung genau das habe ich gemeint.