Steuerliche Förderung der modernisierung unserer Fenster; aber kein Eigentümer. Möglich?
Hallo zusammen,
Wir sind in mein Elternhaus gezogen und haben dort eine eigene Wohneinheit. Wegen einigen Umwegbarkeiten können mir meine Eltern die Immobilie noch nicht überschreiben, was aber auf kurz oder lang angedacht ist.
Unsere Fenster gehören dringend modernisiert. Wir würden das übernehmen und überlegen wie wir das ganze Fördern können.
Am liebsten würden wir die sanierung über die Steuererklärung absetzen.
"Steuerliche Förderung für neue Fenster und Türen. Als Haus- und Wohnungseigentümer können Sie jetzt 20% Ihrer Investitionskosten für neue Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Haustüren zurückbekommen."
Kann mir jemand sagen ob wir das auch machen können obwohl wir nicht die Eigentümer sind? Oder würde hier ein eingetragenes Nutzungs oder Wohnrecht helfen?
Danke und viele Grüße
VN.
2 Antworten
BAFA - wie hier auch erwähnt, ist die eine Sache. Steuerlich gibt es Weitere...
- Was Du meinst ist "energetische Maßnahmen", so heißt auch die Anlage für die Einkommensteuererklärung. Da bekommt man von den >Gesamtkosten< (Material, Anfahrt, Handwerkerstunden usw.) nach einem Jahr 7%, nach zwei Jahren 7% und nach drei Jahren 6% von der jeweiligen Steuerschuld abgezogen.
Da muss man Eigentümer sein und jeder Miteigentümer muss aufgeführt sein. Die Eigentümer ( z.B. Du und Deine Frau), welche das steuerlich geltend machen wollen, MÜSSEN übrigens auch BEIDE mit Namen auf der Rechnung der ausführenden Firma stehen.
- Weitere steuerliche Möglichkeit sind die "haushaltsnahen Aufwendungen". Da kannst Du 20% der Handwerkerleistungen (Handwerkerstunden, KFZ-Pauschale, Anfahrt), aber KEIN Material - schon nach einem Jahr von der jeweiligen Steuerschuld abgezogen bekommen. DAS GEHT AUCH ALS MIETER !
In beiden von mir genannten Fällen, brauchst Du NIX VORHER beantragen und genehmigen lassen. Viel Glück dabei b
Nein nicht über steuerliche Förderung, sondern dafür gibt es BAFA Zuschüsse.
Aber das muss der Hausbesitzer beantragen. Es muss vor Auftragsvergabe beantragt werden. Wer die Rechnung zahlt spielt keine Rolle.
Es muss vor Auftragsvergabe beantragt und genehmigt sein. Ich empfehle einen Energieberater zu befragen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Förderung.