Steuererklärung Halbwaisenrente?
Hallo zusammen,
ich wollte dieses Jahr das erste Mal (eigentlich freiwillig) meine Steuererklärung machen.
Jetzt habe ich rausgefunden, dass meine Halbwaisenrente die auf das Konto meiner Tante geht versteuert werden muss wenn der Freibetrag überschritten ist...
Sprich ich MUSS meine Steuererklärung machen... und hätte Sie wahrscheinlich schon in den Vorjahren machen müssen... (ich hab immer gedacht man kriegt einen Bescheid wenn man eine Steuererklärung abgeben muss)
Ich bin ledig, Steuerklasse 1 und 40 Stunden/Woche.
Ich brauch eure Hilfe. Wie gehe ich damit am besten vor?
Ich war vom 1.9.2020 bis 6.6.2023 in einer Ausbildung in der Zeit habe ich eine Halbwaisenrente in Höhe von 170€ pro Monat erhalten. Davor hab ich Sie auch bekommen aber bin keinem Job nachgegangen sprich da wurde der Freibetrag nicht überschritten.
1. Lehrjahr 850€ 2. Lehrjahr 950€ 3. Lehrjahr 1050€
Außerdem habe ich seit 2021 einen Minijob und verdiene dort 450€ im Monat.
Seit dem 7.6.2023 bin ich in einem festen Angestelltenverhältnis beim gleichen AG und verdiene 2.500€.
Kann ich vorher irgendwie rausfinden wie viel ich nach zahlen muss?
Wie fange ich jetzt am besten an? Welche Programm kann ich nutzen oder sollte ich lieber zu einem Steuerberater gehen?
Wie genau gibt man den halbjährlichen Wechsel von Ausbildung zu angestellten Verhältniss an? (Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung)
Gibts irgendwelche Bücher, Videos die ihr zu dem Thema empfehlen könnt?
Liebe Grüße und schon einmal vielen Dank.
2 Antworten
Steurberater ist da nicht nötig.
@wilees hat ja schon die Freibeträge der einzelnen Jahre genannt.
Nehmen wir mal 2021. 8 * 850,- + 4* 950 Ausbildungsvergütung = 10.600,- Euro. Davon runter 1.000,- Arbeitnehemrfreibetrag = 9.600,-.
Halbwaisenrente: Um es genau zu berechnen, müsste man wissen seit wann Du die Rente beziehst. nehmen wir mal an 2028, dann haben wir einen Annäherungswert 12* 170,- = 2.040,-, zuversteuern 76 % = 1.550,- - 102,- Werbungskostenpauschale = 1.448,- Euro.
Gesamtbetrag der Einkünfte 1.448,- + 9.600,- = 11.048,- Euro.
Davon geht noch die Vorsorgepauschale udn die Sonderausgabenpauschale runter.
Nach meiner groben Rechnung 9.956,- Euro. Grundfreibetrag 9.744,- wären 212,- Euro zu versteuern und das wären dann unter 30,- Euro zu zahlen.
Einfach mal die Zahlen bei www.elster.de eingeben.
Im Jahr 2020 lag der Grundfreibetrag bei 9.408 Euro ..... Den hast Du bei Ausbildungsbeginn Sommer bzw. Herbst 2020 sicherlich nicht überschritten.
Grundfreibetrag 2021: 9.744 € für Singles, ...... 2022: 10.347 € für Singles, ..........2023: 10.908 € für Singles,
Also sind keine allzu hohen Nachforderungen zu erwarten.
Erkläre einfach im Nachhinein Deine Steuer für die zurückliegenden Jahre. Die Meldungen hinsichtlich der HWR liegen dem FA seiten der RV vor.
Absetzbar sind .... Werbungskosten = berufliche Kosten, z.B. Arbeitsmittel, Arbeitsbekleidung, Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Reisekosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten, Kontoführungsgebühren (pauschal 16 €), Fortbildungskosten.
Werbungskosten brauchst Du aber nur zu beziffern, wenn diese die Pauschale überschreiten - Werbungskostenpauschale bis 2021 = 1000 Euro, ab 2021 = 1200 Euro und ab 2023 = 1230 Euro.
Desweiteren außergewöhnliche Belastungen ......
https://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/
siehe unter Punkt 2 .....
Außerdem gibt es noch Sonderausgaben .......
Zu den Sonderausgaben gehören Kosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hierunter fallen insbesondere Beiträge zu Versicherungen, gezahlte Kirchensteuer und Spenden oder Mitgliedsbeiträge.
Welche Versicherungen kann ich steuerlich geltend machen – als Vorsorgeaufwendungen?
- Krankenversicherung.
- Pflegeversicherung.
- Arbeitslosenversicherung.
- Haftpflichtversicherungen (auch Kfz)
- Krankenzusatzversicherungen.
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
- Risikolebensversicherung.
Dein Minjob hat soweit dieser seitens des AG pauschal versteuert wurde in der Steuererklärung nichts zu suchen.
Damit kannst Du auch als Laie eine Steuererklärung abfassen.