Straftat oder nicht?


11.01.2024, 17:26

Beide kennen nicht die Namen oder Adressen von dem jeweils anderen.

4 Antworten

"vor kurzem ist einem Freund von mir, den ich sehr gut kenne etwas passiert. Er ist echt kaputt und ich weiß nicht, wie ich ihm helfen soll."

gar nicht helfen. Sonst wirst Du Mit-Täter. Wenn man schon nicht genau weis, was strafbar ist und was nicht, sollte man sich nicht genau auf der Linie bewegen.

Das können nur Juristen.

Aber ich glaube ihr beide habt noch nicht verstanden worum es geht.

Jemand im Netz behauptet er wäre 14 und verkauft Fotos.

Denke die ist nicht 14 sondern älter, aber die Zielgruppe ist klar.

Die ganze Geschichte zeigt , dass Handykontrolle bei den Gören von heute wohl angebracht wäre .

Er hat sich strafbar gemacht und soll bestraft werden .

Strafmildernd ist eine Selbstanzeige und Herausgabe der Handynummer des Mädchens , dass die Eltern informiert werden können

"Denkt ihr die 14 Jährige geht damit zur Polizei? Sie hat sich doch selbst strafbar gemacht oder nicht?"

Sorry, einfach mal das Gehirn einschalten!

Nein, unwahrscheinlich, denn meint ihr denn nicht, dass das für eine 14 jährige nicht superpeinlich wäre, so etwas bei der Polizei vorzutragen!?!?!

Eher sehe ich allerdings die Gefahr, dass die Eltern durch Zufall bei einer Handykontrolle über diesen Vorgang stolpern und zur Polizei gehen! 😜😁😎

PS:

Wenn es überhaupt eine 14 jährige war und vor allem ihr Nacktbild!?! Die bekommt man doch auch so im Netz! 😅😂🤣😂😅🤣😂

Betrug und versuchte Verführung Minderjähriger unter falschem Vorwand

sind sogar 2 Straftaten....das wird teuer für deinen Freund und ein Fall für die Staatsanwaltschaft

Und die 14jährige hätte eine Mitschuld....?

hallo, wie bist du denn drauf...?

hoffentlich wird dein Freund hart bestraft und nicht nur Sozialstunden und so....

das dein Freund den Account gelöscht hat, bringt ihm garnix, die Betreiber sind gesetzlich angehalten die Verbindungsdaten eine gewisse Zeit zu speichern, da kann man löschen was man will, die bleiben trotzdem aufm Server...ebenso auf der Seite der Minderjährigen liegen die Verbindungsdaten vor....

Falls sich herausstellt, das du davon gewusst hast, sitzt du da wegen Mitwisserschaft mit im Boot...

wie kann man nur so dumm sein, das sowas nicht im heutigen Technikzeitalter nachverfolgbar wäre....

dann viel Spaß mit den Strafbehörden!!!