Weil es so ruhig ist, möchte ich Euch mit einigen Fragen quälen, die mich beschäftigen:
In nicht mehr ganz so langer Zeit werden wir (meine Frau und ich) in China Einkommen erzielen:
- Rentenzahlungen (aus dem chinesischen Sozialversicherungs-System)
- Mieteinnahmen.
Beides ist nicht besonders viel, aber darauf kommt es ja nicht an.
Wenn ich das DBA richtig verstehe, sind diese Einkünfte nur in China zu versteuern. Ist das korrekt?
Da man auch dort in der Regel solche Dinge nicht bar zahlt, haben wir selbstverständlich ein Bankkonto. Nun gibt es ja diese Frage nach der ausländischen Bankverbindung, die aber laut dem, was ich hier und woanders recherchieren konnte, nicht beantwortet werden braucht, weil es keine Steueroase i.S. §90 AO gebe. Ist das auch korrekt?
Gibt es bzgl. der deutschen GKV-Beiträge eine irgendwie geartete Beitragspflicht aus diesen Einkünften, wenn
- meine Frau einer beitragspflichtigen Beschäftigung nachgeht,
- meine Frau "freiwilliges Mitglied" der GKV ist oder
- eine deutsche Rente bezieht?
Das ganze erstreckt sich auf etliche Bereiche, deshalb nehme ich gern auch Einzelantworten ;-)