Social Media Marketing Rechtsform?
Ich möchte eine Firma für Social Media Marketing gründen und will aber keine Kapitalgesellschaft. Ich bin mir ziemlich sicher dass ich den Höchstbetrag von 22.000€ mehr als überschreiten werde. Nun habe ich überlegt ob ich als Freiberufler tätig sein soll, jedoch nehme ich an dass Marketing nicht die Voraussetzungen erfüllt. Gibt es noch andere Wege? Denn Kaufmann bin ich ja auch nicht, ein wenig bin ich verwirrt um ehrlich zu sein. Zumindest sind dass die einzigen Rechtsformen die ich kenne für einen Einzelunternehmer
Vielen Dank
1 Antwort
- Wenn Du allein tätig bist (also Ohne PArtner) ist Einzelunternehmer normal.
- Welche Höchstgrenze von 22.000,-? Der Betrag von 22.000,- Vorjahresumsatz (geschätzter Umsatz 1. Jahr) ist eine Freigrenze, bis zu diesem Betrag ist der Unternehmer in der Umsatzsteuer Kleinunternehmer.
- Die Kleinunternehmer frage stellt sich aber für Jemanden, der Social Media Marketing macht sowieso nciht. Du hast doch keine Privatkunden. Oder willst du einen Onlineshop betreiben? Social Media Marketing ist Werbung im Internet und in Social Media.
- Warum machst nicht ein Existenzgründerseminar bei der IHK mit, oder ein Infogapräch bei einem Steuerberaterkollegen von mir.
Als ich aber recherchiert habe hieß es , dass man als Einzelunternehmer entweder Freiberufler, Kaufmann oder Kleinunternehmer ist.
Typisch Internetrecherche, denn da schreiben auch viele, die keine Ahnung haben.
Der Kollege hatte Recht: Einzelunternehmer, steht ja auch in meiner Antwort.
Kleinunternehmer als Begriff ist aus der Umsatzsteuer udn der Gegensatz zu Regelbesteuerer. Es gibt auch UGs (kleine GmbH) und sogar große Wohnungsbaugenossenschaften die Kleinunternehmer sind, weil zum Gesamtumsatz z. B. Vermietungserlöse für Wohnungen nciht dazu gehören. Auch jeder Zahnarzt mit 800.000,- Honorar im Jahr ist umsatzsteuerlich Kleinunternehmer, wenn er kein eigenes zahntechnisches Labor hat.
Freiberufler, oder Kaufmann unterscheidet sich von der Zuordnung der Einkünfte in der Einkommensteuer. Freiberufler § 18 EStG sind Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.
Kaufleute betreiben (wie Handwerker, Gastronomen usw.) ein Gewerbe (§ 15 EStG). Kaufmann ist jeder, der einen kaufmännischen Betrieb betreibt, egal, ob er Kaufmann gelernt hat, oder nicht.
Und richtig, mit 17 bräuchtest Du eigentlich eine Genehmigung des Familiengerichts. Wie lange musst Du denn noch warten, bis Du 18 bist?
Und was willst Du eigentlich genau als "Social Media Marketing" machen?
Vielen Dank.
Mir hat ein Steuerberater Kollege gesagt , dass ich als Einzelunternehmer tätig sein soll. Als ich aber recherchiert habe hieß es , dass man als Einzelunternehmer entweder Freiberufler, Kaufmann oder Kleinunternehmer ist. Wenn ich das falsch verstanden habe , weisen sie mich bitte darauf hin. Ich möchte ebenfalls darauf hinweisen dass ich 17 Jahre alt bin und ich glaube ich muss noch eine Vollständige Geschäftsfähigkeit beantragen um Verträge mit Kunden abzuschließen oder reicht mir da die Einverständnis meiner Eltern ?