Auch wenn ich meine Freistellungsaufträge etwas ungünstig auf mehrere Banken verteilt habe, sollte sich doch der Sparerpauschbetrag von 1.000,-€ im Rahmen der Steuererklärung/Anlage KAP in voller Höhe auswirken, oder? Also auch, wenn er vorher nicht voll ausgeschöpft wurde?
Mein neuestes Hobby ist offenbar Bankhopping. Ein wenig korrigiert habe ich heute schon, aber nun reicht es mir eigentlich auch, aber ganz schlau war das eigentlich auch nicht. Aber die Anlage KAP muss ich nächstes Jahr ohnehin ausfüllen.
Kann ich es also einfach so lassen?