Annuitätendarlehen Denkfehler?

Angenommen es existiert ein Annuitätendarlehen zwischen zwei Personen (eine Person hat der anderen damit Geld geliehen wegen einer Couch).

Der fiktive Betrag von 5000€, der mit abgemachten Zinsen einen fiktiven Gesamtbetrag von 5500€ ergibt, soll auf 5 Jahre vom Darlehensnehmer an den Darlehensnehmer zurückgezahlt werden.

Nun kann der Darlehensnehmer die abgemachte monatliche Rate nach einem Jahr aber nicht mehr in voller Höhe bezahlen und man einigt sich drauf das Darlehen aufzuheben. Die Couch wird verkauft und der Darlehensgeber bekommt den Erlös, und behält die bereits gezahlten Beträge mit Zinsen.

Nun ist der Darlehensnehmer aber der Meinung er hätte noch Anspruch auf eine Rückerstattung von Zinsen.

Und zwar nach seiner folgenden Rechnung:

Es wurden in dem einen Jahr 1200€ an den Darlehengeber gezahlt, wovon 200€ Zinsen waren. Von den ursprünglichen Gesamtzinsen von 500€ will der Darlehensnehmer nun 300€ zurück haben. Diese Rechnung macht für den Darlehengeber keinen Sinn, außerdem hat er diese Zinsen nie vom Darlehensnehmer bekommen.

Müsste es normal nicht andersrum sein, dass eher der Darlehengeber Anspruch auf Entschädigung hat, da ihm durch die Zahlungsunfähig des Darlehensnehmer Zinsen entgangen sind? Und nicht der Darlehensnehmer noch Zinsen zurückfordern kann?

Dazu muss vielleicht noch gesagt werden, dass die Zinsen bei einem Annuitätendarlehen mit der Zeit immer weiter sinken und am Anfang am höchsten sind, was aber keine Rolle spielen dürfte.

Kredit, Zinsen
Kreditobjekt für Steuer ändern bei Kauf eines Eigenheims?

Hallo liebes Forum,

ich habe vor zwei Jahren die Niedrigzinsphase genutzt und zwei Immobilien zur Geldanlage gekauft. Zinssatz bei 0,5%. Also wirklich sehr günstig. Tilgung bei 2,5%, die Restschuld ist damit noch recht hoch. Darlehenshöhen sind 185.000 und 145.000.

Die Zinsen und Abschreibung kann ich natürlich von der Steuer absetzen und das ist schön und gut.

Jetzt ist privat auch klarer geworden, wo die Reise hingeht, und ich stehe vor dem Kauf einer weiteren Wohnung für die Selbstnutzung. 195.000 Euro, es muss ein bisschen renoviert werden, aber auch alles gut. Ich gehe auch mit ca. 100.000 Eigenkapital in die Sache. Nur dass die Zinsen mittlerweile bei mind. 3,5% liegen und ich die bei einem Eigenheim ja nicht absetzen kann.

Daher meine Frage:

Gibt es hier eine Möglichkeit, die Kredite zu 'tauschen', also den günstigeren Kredit auf das Eigenheim umschreiben zu lassen und so die steuerliche Absetzbarkeit für den teureren Kredit zu nutzen? Bei der auch das Finanzamt mitspielt?

Also höhere Zinsen auf dem Papier für ein Mietobjekt, dann Nutzung eines 'Altkredits' für Eigenheim, wo ich nur geringe Zinsen abschreiben kann?

Kredit ist ja schließlich Kredit, und wenn man verschuldet ist, macht es ja keinen Unterschied, für welches Objekt die Schulden fällig sind. Eines der vermieteten Objekte hat zusätzlich noch einen Wert in ähnlicher Preisrange, falls das relevant ist.

Ich würde mich auf eine Antwort freuen, ich denke, dass diese Frage in Zeiten steigender Zinsen viele umtreibt und ich habe im Netz nicht so viel dazu gefunden.

Danke und viele Grüße

Gottfried

Absetzen, Bank, Baufinanzierung, Darlehen, einkommensteuer, Immobilien, Kredit, Steuererklärung, Steuern, Zinsen
Zinsen eines Studienkredits während der Karenzphase in der Steuererklärung angeben?

​Hallo,

ich nutze die Wiso Steuersoftware für meine Steuererklärung, komme jedoch bei dem Punkt der Zinsen meines KFW Studienkredits nicht weiter. Ich habe vorletztes Jahr mein Studium beendet und letztes Jahr zu arbeiten begonnen. Während des Studiums hatte ich einen Studienkredit über die KFW. Im letzten Jahr befand ich mich dort noch in der Karenzphase, habe also weiterhin Zinsen jeden Monat gezahlt ohne den Kredit bereits zu tilgen. Ich habe nun gelesen, dass ich diese Zinsen in der Steuererklärung angeben kann. Leider finde ich immer nur Szenarien, die Studenten, bzw. in Form eines Verlustvortrags betreffen. Bei mir ist die Situation nun jedoch so, dass das Studium bereits abgeschlossen ist (dieses war die Erstausbildung) und ich einer einkommenssteuerpflichtigen Beschäftigung nachgehe, jedoch noch weiterhin Zinsen für den Studienkredit zahle. Nun frage ich mich, wo ich diese angeben kann: bei den Werbungskosten, da es die Zinsen im Rahmen der Erstausbildung angefallen sind? Oder bei den Sonderausgaben, da das Studium bereits abgeschlossen ist?

Wenn ich es bei den Werbungskosten angeben muss, gebe ich es dann bei den Fortbildungskosten als vorweggenomme Werbungskosten, als Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum Arbeitsverhältnis oder als Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug (da ich bereits im Job arbeite) an?

Wenn ich es bei den Sonderausgaben angebe, dann vermutlich unter Ausbildungskosten?! Gebe ich dann den Zeitraum des gesamten Studiums an? Dieser befindet sich ja in der Vergangenheit. Kann es dadurch zu Problemen kommen oder reicht es wenn ich sowas schreibe wie "fortlaufende Zinsen des Studienkredits während der Karenzphase"?

Ich hoffe mir kann hier jemand, freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus!

Steuererklärung, Steuern, Zinsen, Studienkredit
Zinsloses Darlehen Schenkungssteuer

Hallo Forum,

es geht nochmal um ein zinsloses Darlehen zwischen Lebenspartnern. Wir wurden vom Notar darauf hingewiesen, dass die Gefahr der Schenkungssteuer bestünde, wenn man es zinslos macht. Man darf ja 20.000€ in zehn Jahren vom Lebenspartner erhalten.

Der Notar rechnete mit diesen 5,5%, die ja (verrückterweise) vom Finanzamt schlimmstenfalls angesetzt würden. Dann kommt man bei der Darlehenssumme natürlich in ein Problem. Andererseits habe ich auch gelesehen, dass Finanzämter vom marktüblichen Zinssatz ausgehen sollen, wenn man den denn nachweisen kann.

Frage 1: Wie weise ich das ggf. nach?

Wenn ich zum marktüblichen Zinssatz (ca. 1.8% für die Summe) nachrechne, dann komme ich gar nicht in dieses Problem. Ich rechne dazu einen Annuitätenkredit über die ausgegebene Summe und die monatl. Rate und schaue dann wieviel ich dafür dann zusätzlich zahlen müsste. Das entspricht ja dann aus logischen Gesichtspunkten der Schenkung. Hier komme ich nicht unbedingt über die 20.000€.

Frage 2: Macht meine Rechnung Sinn? Oder liegt ein Denkfehler vor?

Frage 3: Wenn ich doch über die 20.000€ Schenkung komme, muss ich dann nur das versteuern, was über den 20.000€ liegt?

Frage 4: Wenn der Beschenkte und der Schenkende versteuern müssen, sind es dann zwei Mal die 15% oder nur ein Mal?

Frage 5: Wenn es eine Gegenleistung für diese angebliche Schenkung gibt, wie z.B. mietfreies Wohnen, wie wird das vom Finanzamt gesehen?

Hatte schonmal jemand real dieses "Problem" mit dem Finanzamt und kann darüber berichten?

Danke für Eure Antworten! Guten Abend Bilbo

Darlehen, Schenkungssteuer, Zinsen

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