Werden Freistellungsaufträge mit Löschung der Kontoverbindung?

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Ein Freistellungsauftrag bezieht sich auf alle Konten bei einer Bank und bleibt mind. bis zur Höhe der tatsächlich angefallenen Kapitalerträge bei dieser Bank im Kalenderjahr der Auflösung der Konten noch bestehen. Im Folgejahr besteht er dann natürlich nicht mehr.