Rückerstattung Kapitalerträge; Freistellungsauftrag?

2 Antworten

Broker, die die Besteuerung versuchen korrekt durchzuführen, erkennt man daran, dass sie Freistellungsaufträge akzeptieren (z.B. deutsche Banken, aber auch Trade Republic). Broker, die keine Freistellungsaufträge akzeptieren, überlassen die komplette Versteuerung dem Kunden.

Nachträglich kann ein Freistellungsauftrag verändert werden, jedoch nicht unter die bereits in Anspruch genommenen Teilbeträge reduziert werden. Eine Erhöhung bis zu den maximalen 801 EUR (wenn bei anderen Banken keine weiteren Freistellungsaufträge bestehen) ist möglich.

Es wird dann eine Steuerverprobung entweder sofort, zum Monatsende oder spätestens zum Jahresende durchgeführt, bei der die erhaltenen Erlöse aus allen Transaktionen nochmals steuerlich bewertet werden. Zu viel gezahlte Steuern werden dann von der Bank zurückerstattet (§44a EStG in Verbindung mit §43a EStG).

Zu viel gezahlte Steuern in einer Konstellation mit mehreren Banken (z.B. bei übergreifender Verlustverrechnung bzw. Nutzung bei einer Bank nicht ausgeschöpfter Freistellungsauftragsanteile bei einer anderen Bank) können nur über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden.

Nein!

Wenn das einmal abgeführt wurde, musst Du dir das über eine Steuererklärung vom FA zurück holen.


BeneUhr 
Beitragsersteller
 13.02.2022, 12:51

Ich bin eig anderer Meinung aber bin mir nicht sicher.

Meine Meinung: Steuerverprobungstermin