muß ich gez bei 680euro erwerbsunfähigkeitsrente bezahlen??
hatte artikel gelesen,das ein karlruher gericht einem rentner recht gab, weil er unter dem existensminimum keine gez bezahlen muß. mfg
2 Antworten
Nein. Für den Rundfunkbeitrag ist nicht das steuerfreie Existenzminimum von 8.004 EUR/Jahr maßgebend, sondern die Bedarfsgrenze von z. B. 391 EUR/Monat.
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben es nur aus Gleicheitsgrundsatz für verfassungswidrig erklärt, wenn jemand nur deshalb nicht von dem Rundfunkbeitrg befreit wird, weil er oberhalb des Regelsatzes liegt, aber nach Rundfunkbeitragszahlung dann weniger zum Leben hätte als jemand, der knapp darunter liegt und befreit wäre.
Insofern ist eine Härtefallregelung anzuwenden, wenn jemand genau 17,98 EUR über dem Regelsatz läge und darüber einen Ablehnungsbescheid über Grundsicherung beibrächte.
G imager761
Den Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt zahlen.
Ausnahmen gibt es für Personen, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG bekommen.
Wer einen Antrag stellt, muss einen ermäßigten Beitrag zahlen oder wird komplett vom Rundfunkbeitrag befreit. Auch Menschen mit Behinderung, mit den Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis, müssen nur einen ermäßigten Beitrag von monatlich 5,99 Euro zahlen. Taubblinde Menschen können sich komplett vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.