Zinsfreistellungsantrag?
Wie errechne ich die Summe des Zinsbetrages, den ich bei der Bank für den Freistellungsantrag einsetze?
Z.B. : 4000 € Festgeld für 2 Jahre 1 % angelegt ( 2016 - 2018 ).
3500 € FG für 3 Jahre 2,5 % angelegt ( 2017 - 20 )
Ich will die Freistellung für das Jahr 2018 machen.
Zählt da nur die Summe von dem Geld ( 4000) was 2018 abläuft oder auch das 1 Jahr von der 2. Summe ( 3500 ), also 2017 - 2018 ???
3 Antworten
Ist der angegebene Zins der pro Jahr oder der über die Laufzeit entstehende Zins?
Wird der Zins jährlich oder kürzer oder wird er nachträglich ausgezahlt?
Es geht jedenfalls nach Zufluß. Wenn also im Laufe des Jahres Zins ausgezahlt oder dem Vermögen gutgeschrieben wird, ist es in dem Jahr zu berücksichtigen. Wird der zins nachträglich ausgezahlt, bei Auszahlung.
Du bekommst Zinsen (im Steuerjahr) die du einfach zusammenrechnen musst. Und zwar in dem Jahr in dem du Sie bekommst (tatsächlich)
Du hast nicht beschrieben, wann die jährlichen(?) Zinsen gutgeschrieben werden. Dies steht normalerweise im Anlagevertrag. Es gibt jährliche und endfällige Zinsgutschreibung.
Bei der ersten Anlage müsstest Du bei jährlicher Zinsgutschrift von der deutschen Bank für das Jahr 2017 und 2016 eine Steuerbescheinigung erhalten haben. Danach kannst Du die voraussichtlichen Zinsen für 2018 ermitteln und den erforderlichen Freistellungsbetrag.
Ähnliches gilt für das Festgeld von € 3.500 für das Jahr 2017 und die Folgejahre.
Wie jetzt?
“Der letzte little arrow“ hat Deine Frage wohl am ausführlichsten beantwortet. Aber alle drei Antwortenden haben dasselbe ausgesagt.
Wie willst Du übrigens jetzt einen Freistellungsauftrag für 2016 stellen? Meines Wissens ist das Jahr 2016 schon abgelaufen. Aber vielleicht irre ich da genauso wie littlearrow.
Little Arrow hat meine Frage wohl nicht verstanden. ..... entscheidend ist, wann die Zinsen mir gutgeschrieben werden, also entweder jährlich oder zum Laufzeitende ( z.B. bei FG 3 Jahre - nach 3 Jahren).
So so: Ich habe geschrieben: "Du hast nicht beschrieben, wann die jährlichen(?) Zinsen gutgeschrieben werden." Da ich nicht Hellseher bin, habe ich Dich nach dem Gutschriftstermin gefragt, weil ich Deine Frage genau verstanden habe.
Bei einem 3-jährigen Festgeld erfolgt normalerweise nicht die Zinsgutschrift erst nach 3 Jahren, sondern jährlich, manchmal auch zum 31.12. des Jahres, spätestens bei Festgeldfälligkeit. Aber Du musst schon genauer in Deine Unterlagen gucken, wie das bei Deinen Anlagen geregelt ist.
Danke Euch Dreien für die Antwort.
Der Letzte Little Arrow hat meine Frage wohl nicht verstanden.
entscheidend ist, wann die Zinsen mir gutgeschrieben werden, also entweder jährlich oder zum Laufzeitende ( z.B. bei FG 3 Jahre - nach 3 Jahren).
So habe ich es verstanden. Für ein FG von 3 J. ( z.B. 2016 - 2018 ) brauch ich den Freistellungsauftrag für diese Zinssumme erst 2018 stellen und nicht 2016, 2017 !?