Was passiert, wenn ich Freistellungsaufträge zu hoch erteile?
Können Freistellungsaufträge auch zu hoch erteilt werden? Angenommen ich hätte Konten bei zwei Banken und würde bei beiden den maximalen Freistellungsauftrag in Anspruch nehmen. Woher wissen die, dass ich nicht bereits einen Freistellungsauftrag bei der anderen Bank in Anspruch genommen habe? Und mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn das passiert?
2 Antworten
Deine Bank A weiß nicht, dass Du bei Bank B einen zu hohen FSA hast, da die FSA nicht zentral gemeldet und daher schon gar nicht für Kreditinstitute abrufbar sind.
Aus einer älteren Antwort von mir:
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) registriert keine FSA, sondern faßt "nur" die von den Banken gemeldeten Kapitaleinkünfte zusammen, die mit einem FSA freigestellt worden sind. Näheres findest Du unter: http://www.bzst.bund.de/003menuelinks/009FSAKontrollverfahren/index.html
Der Steuerzahler kann dort seine FSA nicht widerrufen oder ändern, sondern muß sich dazu an seine Banken wenden. Es ist auch nur bei der Bank etwas zu ändern, wo man seine Kapitalerträge hat. Alte FSA für Banken ohne aktives Konto müssen nicht geändert/widerrufen werden, aber etwas mehr Ordnung ist in Geldsachen sinnvoll, insb. sollte man die Verteilung seines Sparerfreibetrages von € 801 (bei Ledigen) auf mehrere Institute parat haben, um eine versehentliche Abgeltungsbesteuerung zu vermeiden.
Hier der aktuelle Link: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kontrollverfahren_FSA/fsa_kv_node.html
Mit keinen Folgen, wenn Du es mit Deiner Einkommensteuererklärung richtig stellst.
Die Freistellungsaufsräge werden von den Banken an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Die melden an Dein Fnanzamt.
Wenn dort dann Deine Erklärung liegt und Du somit nachversteuert hast, ist alles in Ordnung.
Sonst kommt eine Frage nach der Erklärung und ggf. sogar ein Steuerstrafverfahren.