Steuerliche Behandlung von Fondsverkauf nach Investmentsteuerreform 2018?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung des Verkaufs von Fondsanteilen, die ich vor der Investmentsteuerreform 2018 erworben habe. Hier sind die Details meines Falls:

Kaufdatum der Fondsanteile: 27. Januar 2000

Kaufpreis: 4970 DM (umgerechnet ca. 2541,12 Euro)

Aktueller Wert des Fonds: 2721,01 Euro

Wert des Fonds zum 31. Dezember 2017: ca. 1128 Euro

Fondsart: Aktienfonds (WKN: 847414)

Wohnort: Bayern

Kirchensteuer: Keine

Depotgebühren: 12 Euro pro Jahr

Mein tatsächlicher Gewinn beträgt 179,89 Euro (aktueller Wert minus Kaufpreis). Allerdings bin ich unsicher, wie die steuerliche Behandlung nach der Investmentsteuerreform 2018 aussieht. Insbesondere frage ich mich:

Wie wird der steuerpflichtige Gewinn berechnet? Werden die Verluste bis zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt, bevor der Gewinn ab dem 1. Januar 2018 besteuert wird?

Wie wirkt sich die Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) auf die Steuerlast aus?

Muss ich auf den gesamten Gewinn ab dem 1. Januar 2018 Steuern zahlen, obwohl mein tatsächlicher Gewinn geringer ist?

Gibt es ähnliche Fälle, in denen die steuerliche Behandlung als ungerecht empfunden wurde?

Ich möchte sicherstellen, dass ich die korrekten Steuern zahle und keine unnötigen Belastungen habe. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder kann mir weiterhelfen, wie ich am besten vorgehe?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße, Sebastian

Kapitalanlage, Steuern, Steuerrecht, Kapitalertragssteuer
Verlustvortrag: Verrechnung mit verschiedenen Einkunfsarten?

Guten Abend liebe finanzfrage-Community!

Ich bin gerade dabei, meine ESt. für 2023 anzufertigen, wobei mich das Thema Verlustvortrag besonders beschäftigt.

Kurz zum Hintergrund: Ich habe 2022 meinen Master abgeschlossen und Anfang 2023 meinen ersten Job angefangen. Für die Verluste, die mir im Masterstudium entstanden sind, habe ich einen Verlustvortrag angefertigt, den ich nun gerne so vorteilhaft wie möglich auf meine Einkünfte aus 2023 anwenden will, wo sich mir allerdings ein paar Fragen stellen:

Ich habe mich zum Thema Verlustvortrag nochmal informiert und auf einer Seite des Steuersoftware-Anbieters Buhl gelesen, dass Verluste aus bestimmten Einkunftsarten nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Stattedessen müssen sie mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden. Buhl schreibt dazu, dass sich das auf folgende Fälle bezieht:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verluste aus Kapitalvermögen + Gewinne aus Kapitalvermögen, Aktienverluste + Gewinne aus Aktienverkäufen
  • Private Veräußerungsgeschäfte: Verluste aus privaten Veräußerungen + Gewinne aus privaten Veräußerungen
  • Sonstige Einkünfte: Verluste aus sonstigen Einkünften + Gewinne aus ähnlichen sonstigen Einkünften

Frage 1: Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass im Umkehrschluss der Verlustvortrag aus meinem Studium auch nicht vom Finanzamt auf jene Kapitalerträge angewendet werden kann, die über den Freistellungsauftrag hinausgehen? Aus steuerlicher Sicht wäre das wesentlich uninteressanter als eine Anrechnung des Verlustvortrags auf mein Gehalt, da der Steuersatz hier höher ausfällt als bei meinen Kapitalerträgen.

Falls das Finanzamt doch den Verlustvortrag auf Kapitalerträge anwendet: Kann bzw. muss ich in der Steuererklärung irgendwo kennzeichnen, dass eben genau das nicht gemacht werden soll?

Frage 2: Da ich in 2023 neben meinem Gehalt auch Verluste in Form von Werbungskosten hatte, würde ich diese auch ansetzen. Da mein Verlustvortrag mein Gehalt übersteigt und somit nach Verrechnung mit meinem Gehalt ein Teil des verbleibenden Verlustvortrags in 2024 übertragen wird, stelle ich mir nun die Frage, ob ich zuerst meinen Verlustvortrag und dann die Verluste aus 2023 verrechnen muss? Oder zuerst die Verluste und dann den Verlustvortrag und was davon übrig bleibt dann in 2024 übertragen? Oder ist das letztlich egal?

Frage 3: Der Grundfreibetrag für 2023 für Alleinstehende beträgt ja 10.908 €. Angenommen mein Gehalt betrug 2023 genau 50.000 € und mein aus den Vorjahren angesammelter Verlustvortrag liegt ebenfalls bei 50.000€. Kann ich dann die Verrechnung meines Verlustvortrags "deckeln", indem ich das Finanzamt anweise, die Verluste nur auf denjenigen Teil meines Gehalts anzuwenden, der über den 10.908 € liegen? Auf Letzteren zahle ich ja keine Steuern, sodass der Teil des Verlustvortrags, der auf den Grundfreibetrag angewendet wird, quasi "verpufft", da ich hier keine Steuerersparnis erzielen kann.

Ich erstelle dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung als Angestellter, daher ergeben sich für mich recht viele Fragen - umso dankbarer bin ich für jede Hilfe von euch!

Viele Grüße

Simon

einkommensteuer, Freibetrag, Lohnsteuer, Verlustvortrag, werbungskosten, Grundfreibetrag, Kapitalerträge, Kapitalertragssteuer
Verrechnung Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer unter Grundfreibetrag?

Hallo zusammen,

als Student habe ich 2016 ein dreimonatiges Praktikum mit einem monatlichen Gehalt von ca. 1.500€ brutto absolviert. Um mir die Lohnsteuer zurückzuholen (gesamte Einkünfte aus Praktikum 4.500€) habe ich eine Steuererklärung eingereicht. Dabei habe ich auch Kapitalerträge in Form von Dividenden in Anlage KAP angegeben. Hierbei handelte es sich um ca. 1.600€ aus Dividende und Aktienverkauf. Als Student habe ich hierbei eine NV-Bescheinigung, so dass ich bei der Dividende und den Aktienverkäufen keine Kapitalertragssteuer abgezogen wurde.

Meine Erwartung wäre gewesen, dass ich insgesamt vom Finanzamt einen Betrag von ca. 240€ für die gezahlte Lohnsteuer zurückerhalte. Mit meinem Einkommen + Kapitalerträgen komme ich ja insgesamt lediglich auf 4.500€ + 1.600€ = 6.100€ und liege somit unter dem Grundfreibetrag von 8.820€.

In dem Steuerbescheid vom Finanzamt wurde jedoch dann die von mir gezahlte Lohnsteuer i.H.v. ca. 240€ mit dem nicht versteuerten Kapitalertrag i.H.v. (1600€ - 801€ (SparerPauschBetrag)) x 25% = 799€ x 25% = 200€ verrechnet.

Folglich wurde mir lediglich ca. 40€ ausgezahlt (240€ mir zustehende Lohnsteuer - 200€ Kapitalerträge (versteuerter Betrag über Pauschbetrag) ).

Könnte mir bitte jemand kurz den Grund dafür nennen, dass das so verrechnet wurde? Wieso wurden meine Kapitalerträge jetzt versteuert, wenn ich doch eigentlich insgesamt mit Einkünften + Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag liege?

Habe da in den letzten Monaten mehrmals darüber nachgedacht und versucht es zu verstehen, aber das tu ich nicht. Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hierbei weiterhelfen könntet! :-)

Vielen Dank und Viele Grüsse

Lohnsteuer, Steuererklärung, Kapitalertragssteuer
An welcher Position im Steuerbescheid erkennt man die Erstattung von zuviel abegeführter Kapitalertragssteuer?

folgendes: ich habe meine Steuererklärung gemacht mit WISO Sparbuch. Die Erstattung vom Finanzamt ist auch fast genauso hoch ausgefallen wie das Programm es ausgerechnet hat, also hab ich wohl alles richtig eingetragen! das ist die Gute Nachricht, auch dass die Erstattung mir schon überwiesen wurde.

ich werde nur aus dem Steuerbescheid nicht schlau, weil ich eigentlich erkennen will, welche Position mir sagt, dass mir zuviel abgeführte Kapitalertragssteuer erstattet wurde. Problem war nämlich, ich als single hab 801 EUR freibetrag, den hatte ich auf meine Banken aufgeteilt, aber eben nur nicht auf alle. ich hatte leider bei der Bank, die mit dem grössten Zinsertrag , keinen Freibetrag eingetragen, weil ich dachte, die Zinsen werden doch erst diees Jahr ausgezahlt dass auch der Abzug erst dieses Jahr erfolgt. (es geht um ein Festgeldkonto von 2014 , mit Laufzeit 2 Jahre). pustekuchen, auch wenn ich die Zinsen nicht ausgezahlt bekommen habe, wurde die Abgeltungssteuer schon abgeführt.

ich hab mir also die Mühe gemacht, den Steuerbescheid nochmal genauer anzugucken, aber ich sehe nirgendswo eine genaue bezeichnung, worin steht, dass xy EUR abgeltungsteuer abgeführt wurden, weil ich Freibetrag nicht eingetragen hab, und deswegen xy EUR wieder erstattet wurden.

ich meine, es hat bestimmt schon seine Richtigkeit, der Steuerbescheid als ganzes, weil wie oben gesagt, die vom WISO Programm errechnte Summe stimmt mit dem Finanzamt überein.

aber mich interessiert , wo im Steuerbescheid ich das erkenne.

danke vorab.

Abgeltungssteuer, Erstattung, Finanzamt, steuerbescheid, Kapitalertragssteuer
DE - DK - zwei Wohnsitze: Wo werden deutsche Kapitalerträge versteuert?

Mein Mann und ich sind Deutsche. Wir arbeiten und leben beide in Dänemark (DK) (Wohnsitz in DK). Gleichzeitig haben wir einen Wohnsitz in Deutschland. Die engeren Beziehungen haben wir zu Dänemark (Lebensmittelpunkt = DK).

Wir haben Kapitalvermögen in Deutschland.

Momentan wollen sowohl DK als auch DE diese Kapitalerträge komplett besteuern (was einer doppelten Besteuerung entspricht).

Meine Fragen: In welchem Land müssen unsere deutschen Kapitalerträge (Zinsen + Dividenden) versteuert werden?: - nur in DK (ggf. mit deutschem Progressionsvorbehalt) - nur DE (ggf. mit Progressionsvorbehalt in DK) oder - sowohl in DE als auch in DK mit Anrechnung der im anderen Land gezahlten Steuer (Welches Land dürfte hierbe zuerst Steuer einziehen?)

Und wie bekommt man gegebenenfalls die schon gezahlte deutsche Kapitalertragssteuer zurück?

Aus dem DBA (Art. 4 Abs. 1 iVm Abs 2a und Art. 11 Abs 1) geht unserer Meinung hervor, dass in diesem Fall nur in DK (ggf. mit deutschem Progressionsvorbehalt) versteuert werden muss. Unser deutsches Finanzamt hat unseren entsprechenden Einspruch allerdings abgelehnt, da das DBA nicht für deutsche Einkünfte ansetzbar sei sondern nur für ausländische Einkünfte gelten würde, und will diese Einkünfte nun voll besteuern.

Hat irgendjemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?

Vielen Dank für Hilfe und Hinweise schon im Voraus.

Birgit

deutschland, Doppelbesteuerung, Wohnsitz, Kapitalertragssteuer
Kapitalertragssteuer für Aktien von Steuerausländern bei Rückzug: Verlusttopf und Kaufzeitpunkt

Ich habe derzeit ein Depot bei einer deutschen Bank und werde aufgrund meines Wohnsitzes als Steuerauslaender (nicht EU-Land) gefuehrt.

Meines Wissens wird von meiner deutschen Bank kein Verlusttopf fuer mich gefuehrt und ich muss derzeit keine Kapitalertragssteuer bei Verkauf von Aktien in Deutschland abfuehren.

Meine Aktien habe ich durchweg nach 2009 und waehrend meinem Aufenthalt im Ausland erworben. Einige Werte haben sich postiv entwickelt, andere eben nicht (wie das halt so ist...)

Meine Frage bezieht sich nun auf einen Rueckzug nach Deutschland.

Angenommen ich wuerde am 1. April 2014 nach Deutschland zurueckziehen und diese Wohnsitzaenderung der Bank melden. Wie werden dann Gewinne und Verluste aus Wertpapierverkaeufen im Jahr 2014 behandelt?

Muss ich Kapitalertragssteuer auf den kompletten Kursgewinn bei der Veraeusserung zahlen, oder nur auf den Gewinn seit Jahresanfang 2014 (oder Zeitpunkt des Umzugs, 1.4.)?

Wie sieht das mit Verlusttoepfen aus? Landen die gesamten Kursverluste seit erstmaligem Kauf der Werte im Verlusttopf, oder nur Verluste die seit Jahresanfang/Umzugszeitpunkt angefallen sind?

Empfiehlt es sich in so einer Situation Aktien die stark gestiegen sind noch 2013 zu verkaufen (und dann gleich wieder neuzuerwerben) und Aktien die gefallen sind bis 2014 zu behalten um Verluste anrechenn zu koennen?

Aktien, Kapitalertragssteuer

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