Freistellungsauftrag vor 2011, was passiert, wenn bis Ende 2015 die Steuer-ID nicht mitgeteilt wird?
Hintergrund der Frage ist, dass ich mir nicht sicher bin, ob aus Zeiten vor 2011 noch Freistellungsaufträge bei Fondsgesellschaften bzw. Banken existieren, bei denen ich nicht mehr aktiv bin. Hätte sich das "Problem" Ende 2015 erledigt? Gibt es andere Möglichkeiten die Existenz "alter" Freistellungsaufträge in Erfahrung zu bringen?
Noch eine weitere Frage zu Freistellungsaufträgen. Fallbeispiel: M und F sind verheiratet und haben ein Gemeinschaftskonto und -depot bei der Hausbank. Dafür ist ein gemeinsamer Freistellungsauftrag (1.602 €) erteilt. Nun soll das Gemeinschaftskonto/-depot ein Einzelkonto den M werden. Muss der Freistellungsauftrag angepasst werden?
Danke für Eure Unterstützung
1 Antwort
Die Anzahl der Freistellungsaufträge ist unerheblich. An das BZSt werden nur in Anspruch genommene Beträge gemeldet.
Wenn Du also bei einer Dir unbekannten Zahl von Banken und Fondsgesellschaften noch Freistellungsaufträge eingerichtet hast, dann gibt es kein Problem, wenn dort keine Kapitalerträge mehr anfallen. Ende 2015 erlöschen diese ersatzlos. Fallen Kapitalerträge an, werden Dir diese ja bescheinigt, d.h. Du siehst präzise, welcher Betrag dort freigestellt und welcher in Anspruch genommen wurde.
Jede Änderung eines Freiststellungsauftrags erfordert inzwischen die Steuer-Id. Gemeinschaftskonten können i.d.R. nicht einfach in Einzelinhaberkonten verwandelt werden. Normalerweise bekommst Du eine neue Konto-/Depotnummer zugewiesen. Lediglich bei Darlehensverträgen wird i.d.R. die Kontonummer beibehalten.