Wieviel Geld dürfen Eltern auf den Namen ihrer Kinder anlegen und wieder auflösen?
Wenn der Freistellungsauftrag der Eltern nicht mehr ausreicht, können die Eltern doch Geld auf den Namen ihrer Kinder anlegen oder? Gibt es dafür eine Grenze? Gibt es auch eine Grenze oder eine Frist, die man einhalten muss, wenn man das Geld bei Bedarf wieder auflösen möchte?
3 Antworten
Kapitalerträge von Kindern sind in den Sparer-Pauschbetrag der Eltern nicht einzurechnen. Für Geld, dass den minderjährigen Kindern gehört, können die Eltern jeweils einen gesonderter Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze erteilt. Diese (also pro Kind) sind jeweils von allen gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben.
Zu achten ist darauf, dass die Schenkungen im Rahmen der Freibeträge bleiben und das Geld ja dann auch den Kindern gehört und ggf. dann mal irgendwelche Fragen dazu von den Kindern kommen.
"und das Geld ja dann auch den Kindern gehört"
Und DAS ist der springende Punkt. ich kann nicht einfach zu anderen Leuten gehen und sagen "hier, leg das mal steuerfrei für mich an." Das geht nicht. Die Zinsen versteuert der, dem das Geld gehört.
"Wenn Du das Geld nicht mehr für dich brauchst, dann schenk Deinen Kindern soviel, wie sie steuerfrei dafür Zinsen bekommen (oder auch mehr) und lass es gut sein. Irgendwann erben sie es sowieso."
Ya Genau !
Wenn die Eltern Geld für Ihre Kinder anlegen, ist das kein Problem. Es muss dann aber auch den Kindern gehören. Wenn nicht handelt es sich um eine Umgehung deiner Steuerpflicht. Mit anderen Worten um Steuerbetrug.