Melden Banken die Höhe der abgegebenen Freistellungsaufträge ans Finanzamt?

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Der Sparerpauschbetrag kann über einen Freistellungsauftrag nach Belieben auf mehrere Banken und Anlagegesellschaften verteilt werden. Die einzige Bedingung, die der Gesetzgeber stellt: In der Summe dürfen die Freistellungsaufträge 801 bzw. 1.602 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.

Auf die Idee zu kommen, den Freibetrag ein wenig zu dehnen, weil Bank A schließlich nicht weiß, welcher Betrag mit Bank B vereinbart wurde und umgekehrt, würde über kurz oder lang für viel Ärger sorgen. Es kommt nicht darauf an, was die Bank weiß, sondern welche Informationen die Bank an die zuständigen Behörden weiterleitet.

Denn auch bei den Steuern auf Kapitalerträge greift ein strenges Kontrollverfahren.

In unserem Staat gibt es längst eine so totale Kontrolle dass das Wirken des NSA dagegen geradezu als Spiel von Kleinkindern erscheint. Dazu gehört, dass die Daten sämtlicher Freistellungsaufträge vom Bundeszentralamt für Steuern erfaßt und Unkorrektheiten rücksichtslos geahndet werden.


Mikkey  05.12.2013, 22:11

Naja mal ehrlich, ich wäre schon enttäuscht, wenn die Freistellungsaufträge nicht abgeglichen werden würden.

Und dass die Kontrolle längst nicht so umfassend ist, sieht man auch daran, dass man für das Beantragen von ALG komische Bescheinigungen der Ex-Arbeitgeber oder Versicherungsverläufe der KK braucht.