Kapitalertragssteuer auf Zinsen bei Verwandtschaftsdarlehen / Freistellungsauftrag?
Wenn ich (Darlehensnehmer) von einem Verwandten (Darlehensgeber) ein Darlehen aufnehme und dafür an ihn Zinsen zahle, sind diese einkommensteuerpflichtig. Muß ich als Darlehensnehmer wie eine Bank von den gezahlten Zinsen Quellensteuer einbehalten und abführen? Gibt es im Rahmen des Sparer-Pauschbetrages von 801€ die Möglichkeit des Freistellungsauftrages? Kann man auf beides verzichten und reicht es, wenn der Darlehensgeber erst in seiner Einkommensteuererklärung oder Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich die für das Verwandtschaftsdarlehen eingenommenen Zinsen als Kapitalertrag angibt? Wie ist das legal zu händeln?
4 Antworten
Da eine Privatperson nicht zum Kreis derer gehört die Abgeltungssteuer einbehalten udn abführen § 43 ff EStG.
Daher muss der Empfänger diese in der Einkomemnsteuererklärung angeben.
Zeile 16 der Anlage KAP 2013.
Die Zinsen aus einem privat gewährtem Darlehen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Sie sind daher als Zinseinkünfte der Einkommensteuer zu unterwerfen (vgl. bei Bedarf Anlage KAP zur Steuererklärung). Dabei gilt (zunächst) grundsätzlich der Steuersatz der Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/tip/finanzen/darlehen-von-privat.htm#ixzz2w8IvcZUD
Die da wären?
Es wäre schön,wenn Du einer solchen Aussage einen Verweis auf eine entsprechende gesetzliche Quelle folgen ließest.
§ 32d Abs. 2 EStG - Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Insbesondere § 32d Abs. 2 Nr. 1 a EStG ist zu beachten.
Hier ist eine individuelle Prüfung durch das Finanzamt oder die beratenden Berufe notwendig. Für den Laien ist hier ein Prüfung schwierig.
Sicher muss keiner Abgeltungssteuer abführen. Wie auch?
Für den Fall gibt es sonst eine besondere Regelung. § 32 d Abs. 2 Nr. 1 a EStG regelt, dass die Zinsen beim Empfänger nicht mit dem Abgeltungssteuersatz sondern mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden und dass er auf die Einkünfte keinen Freibetrag hat.
Die Zinseinkünfte hat der Darlehensgeber mit seiner Einkommensteuererklärung zu erklären.
Das gilt natürlich nur, wenn du die Ausgaben irgendwie steuerlich geltend machst. Wenn es aber so ist, gibt es um Missbrauch durch die Abgeltungssteuer zu vermeiden diese Regelung.
die Zinsen sind im Zuge der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Der Aspekt Freistellungsauftrag oder Steuern an der Quelle abführen als Darlehensnehmer stellt sich in der Konstellation nicht.
Beachten Sie die Sonderregelungen unter Verwandten für den anzuwenden Steuersatz (Einkommensteuer/Abgeltungssteuer).