Was passiert mit dem Freistellungsauftrag, wenn man bei einer Bank sein Konto auflöst?
Muss man dann den Freistellungsauftrag gesondert anpassen oder wird der zusammen mit dem Konto gelöscht? Muss man etwas machen, wenn der Sparerpauschbetrag bei Weitem nicht ausgeschöpft wird?
1 Antwort
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Der Freistellungsauftrag gilt weiterhin bis zum Jahresende.
Du solltest daher vor Kündigung des letzten Kontos bei einer Bank auch den Freistellungsauftrag auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag reduzieren.