Verlustvortrag: Verrechnung mit verschiedenen Einkunfsarten?

Guten Abend liebe finanzfrage-Community!

Ich bin gerade dabei, meine ESt. für 2023 anzufertigen, wobei mich das Thema Verlustvortrag besonders beschäftigt.

Kurz zum Hintergrund: Ich habe 2022 meinen Master abgeschlossen und Anfang 2023 meinen ersten Job angefangen. Für die Verluste, die mir im Masterstudium entstanden sind, habe ich einen Verlustvortrag angefertigt, den ich nun gerne so vorteilhaft wie möglich auf meine Einkünfte aus 2023 anwenden will, wo sich mir allerdings ein paar Fragen stellen:

Ich habe mich zum Thema Verlustvortrag nochmal informiert und auf einer Seite des Steuersoftware-Anbieters Buhl gelesen, dass Verluste aus bestimmten Einkunftsarten nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Stattedessen müssen sie mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden. Buhl schreibt dazu, dass sich das auf folgende Fälle bezieht:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verluste aus Kapitalvermögen + Gewinne aus Kapitalvermögen, Aktienverluste + Gewinne aus Aktienverkäufen
  • Private Veräußerungsgeschäfte: Verluste aus privaten Veräußerungen + Gewinne aus privaten Veräußerungen
  • Sonstige Einkünfte: Verluste aus sonstigen Einkünften + Gewinne aus ähnlichen sonstigen Einkünften

Frage 1: Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass im Umkehrschluss der Verlustvortrag aus meinem Studium auch nicht vom Finanzamt auf jene Kapitalerträge angewendet werden kann, die über den Freistellungsauftrag hinausgehen? Aus steuerlicher Sicht wäre das wesentlich uninteressanter als eine Anrechnung des Verlustvortrags auf mein Gehalt, da der Steuersatz hier höher ausfällt als bei meinen Kapitalerträgen.

Falls das Finanzamt doch den Verlustvortrag auf Kapitalerträge anwendet: Kann bzw. muss ich in der Steuererklärung irgendwo kennzeichnen, dass eben genau das nicht gemacht werden soll?

Frage 2: Da ich in 2023 neben meinem Gehalt auch Verluste in Form von Werbungskosten hatte, würde ich diese auch ansetzen. Da mein Verlustvortrag mein Gehalt übersteigt und somit nach Verrechnung mit meinem Gehalt ein Teil des verbleibenden Verlustvortrags in 2024 übertragen wird, stelle ich mir nun die Frage, ob ich zuerst meinen Verlustvortrag und dann die Verluste aus 2023 verrechnen muss? Oder zuerst die Verluste und dann den Verlustvortrag und was davon übrig bleibt dann in 2024 übertragen? Oder ist das letztlich egal?

Frage 3: Der Grundfreibetrag für 2023 für Alleinstehende beträgt ja 10.908 €. Angenommen mein Gehalt betrug 2023 genau 50.000 € und mein aus den Vorjahren angesammelter Verlustvortrag liegt ebenfalls bei 50.000€. Kann ich dann die Verrechnung meines Verlustvortrags "deckeln", indem ich das Finanzamt anweise, die Verluste nur auf denjenigen Teil meines Gehalts anzuwenden, der über den 10.908 € liegen? Auf Letzteren zahle ich ja keine Steuern, sodass der Teil des Verlustvortrags, der auf den Grundfreibetrag angewendet wird, quasi "verpufft", da ich hier keine Steuerersparnis erzielen kann.

Ich erstelle dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung als Angestellter, daher ergeben sich für mich recht viele Fragen - umso dankbarer bin ich für jede Hilfe von euch!

Viele Grüße

Simon

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Trading bei einem ausländischem Broker - wie ist der Begriff„Gewinn“ definiert, auf welchen die Abgeltungssteuer anfällt?

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Trading von u.a. CFD/Forex bei einem Online-Broker (eToro), der im Ausland ansässig.

Da ich nun nicht mehr nur mit virtuellem Kapital spekuliere, sondern reales Geld eingezahlt habe, um damit Gewinne zu erzielen, muss ich mich nun mit der Frage der Besteuerung befassen.

Soweit ich das verstanden habe, wird von einem ausländischen Broker keine Abgeltungssteuer direkt an das deutsche Finanzamt abführt. Hier bin ich selbst in der Angabepflicht bei meiner Steuererklärung.

Was mich derzeit irritiert sind vor allem die Begriffe „Gewinn“ bzw. „Kapitalerträge“, weshalb ich mich an die Mitglieder dieses Forums wende :-)

Soweit ich mich in das Thema bislang eingelesen habe, muss ich - vereinfacht dargestellt und Freibeträge, Verlustgegenrechnung etc. beiseite gelassen - auf die von mir erzielten Gewinne die Abgeltungssteuer von 25%, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.

Der Frage, zu der ich jedoch keine mir verständliche Antwort finde ist:

Was genau sind die zu versteuernden Gewinne bzw. Kapitalerträge und wann fällt diese Steuerlast an?

Sind damit die tatsächlich für mich realisierten Kapitalerträge gemeint, sprich das Geld, welches ich von dem Broker zurück auf mein inländisches Bankkonto überweisen lasse? Und ist dieser Gewinn dann für das entdprechrnde Kalenderjahr zu versteuern?

Oder ist damit jenes Kapital (inkl. der von mir generierten Gewinne samt gegengerechneter Verluste) gemeint, welches sich derzeit auf dem Konto meines Brokers befindet? Und ist für das Kapital bzw. die Gewinne auf diesem Konto jährlich eine Steuererklärung zu erstellen - auch wenn die Gewinne nicht realisiert, d.h. nicht ausgezahlt wurden?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesen Fragen (Was sind Gewinne? Wann fällt die Steuer an?) eine Antwort, nach Möglichkeit mit Quellen geben kann, oder vielleicht auch einen Tipp, wo mir hierzu weitergeholfen werden bzw. ich mich selbst informieren kann.

Herzlichen Dank :-)

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Steuersatz für Kapitalerträge bei Arbeitslosengeld 1 ( unter 25 % möglich ? )

Hallo,

mich würde sehr interessieren,ob es geschickter ist mit der Auszahlung von Kapitalerträgen zu warten bis eine eventuell bevorstehende Arbeitslosigkeit eintritt.

Es ist ja bekannt dass seit einiger Zeit Kapitalerträge mit 25 % zzgl Solidaritätszuschlag und evtl Kirchensteuer versteuert werden.

Natürlich gibt es Ausnahmen,falls der persönliche Steuersatz unter den besagten 25% liegt...in diesem Falle wird auch dieser für die Kapitalerträge verwendet.

Jetzt meine Frage:

Sollte ich ab 2013 arbeitslos werden und im gesamten Jahr ALG 1 erhalten,wie hoch wäre dann mein persönlicher Steuersatz,falls ich mir in dieser Zeit Kapitalerträge auszahlen lassen würde!?Ebenfalls würde mich sehr interessieren ob es vielleicht auch von Vorteil wäre,bis nach der Bezugszeit von ALG 1 zu warten und mir die Kapitalerträge in einer Zeit auszahlen zu lassen,in der ich überhaupt kein Einkommen erhalte?

Folglich sollte doch mein persönlicher Steuersatz deutlich unter den besagten 25% liegen und ich würde bei der Versteuerung der Kapitalerträge profitieren. Zur Info vielleicht noch:Aktuell beziehe ich Krankentagegeld meiner privaten Krankenkasse und davor hatte ich einen Steuersatz von etwa 44-45 %.

Ich bitte Euch wirklich ausschließlich Stellung zu meinen genannten Fragen zu beziehen und mir keine Vorträge über Moral oder sonstige Dinge zu halten,ich habe lange Zeit unglaublich viel Steuern gezahlt und möchte nun in einer für mich unglücklichen Situation alle sich bietenden,legalen Möglichkeiten der Steuerersparnis nutzen.

Natürlich habe ich mich auch längst beim Arbeitsamt über die Möglichkeit des Bezugs von ALG 1 während des Bezugs von hohen Kapitalerträgen informiert mit dem Ergebnis dass die Höhe des ALG 1 nur durch tatsächliche Arbeit von mehr als 15 h/Woche beeinflusst wird. Reine Kapitalerträge,bei denen man schlicht und einfach das Geld zur Verfügung stellt, werden erst bei ALG 2 verrechnet- deshalb würde ALG 2 bei mir nicht in Frage kommen.

Ich wäre Euch über hilfreiche Informationen sehr dankbar,da es sich wirklich nicht um "Kleingeld" handelt und selbst einige % Ersparnis schon top wären.

Vielen Dank für Eure Zeit und Hilfe!

Arbeitslosigkeit, Steuern, Kapitalerträge, Steuersatz

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