Wie erfährt das Finanzamt eigentlich, ob jemand mehr als erlaubt an Freistellungsaufträge stellt?
Wo genau fließen die Informationen dann letztlich zusammen, melden alle Banken die Höhe der vorhandenen Freistellungsaufträge pro Kunde weiter oder würde sowas nur bei einer konkreten Steuerprüfung auffallen?
4 Antworten
Banken und Depotverwahrer (z.B. Fondsgesellschaften, Fondsbanken) melden jährlich die vom Abzug der Abgeltungssteuer freigestellten Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unter Angabe der Steueridentifikationsnummer.
Die Finanzämter können diese Daten abrufen und so beispielsweise erkennen, ob jemand mehr Erträge als die zulässigen 801/1.602 EUR freigestellt hat. Die Finanzämter können jedoch nicht mehr erkennen, wie hoch die tatsächlich eingerichteten Freistellungsaufträge wirklich sind. Es werden nur die tatsächlichen Inanspruchnahmen gemeldet.
Wenn also jemand seine Einkommensteuererklärung abgibt, wird dies routinemäßig abgefragt. Ebenso kann natürlich das Finanzamt diese Abfrage durchführen, wenn der Steuerpflichtige erklärt, daß keine steuerrelevanten Einkünfte vorliegen und daher keine Einkommensteuererklärung abgeben möchte.
Ohhhh ja! :-) Die Finanzämter können viel, wenn sie die Daten haben. Da ist das BZSt ein wirklicher Quell der Freude.
Mitnichten. Wer sich den Luxus leistet, in Deutschland zu leben, soll hier auch Steuern zahlen ;-)
Wenn Sie Freistellungsaufträge auch nur einen Euro höher ausstellen über dem Freibetrag landen Sie automatisch in der Sonderprüfung bei Ihrer EST. Die Crux liegt in der Handhabung bei den Banken. Viele Banken nehmen Freistellungsaufträge entgegen bis auf weiteres für die laufenden Jahre. Den Bankkunden ist dies meist nicht bewusst. Die Banken melden die Summen an die Finanzbehörden.
Die Banken melden die Summen an die Finanzbehörden.
Nicht die Summen, sondern die freigestellten Beträge.
Die Institute, denen Freistellungsaufträge eingereicht worden sind, müssen diese Freistellungsaufträge mit Namen, Geburtsdaten und Adressen an das Bundesamt für Finanzen melden.
Dort wird das gesammelt.
Hätte jemand mehr Freistellungsaufträge gegeben als zulässig, bekommt er Post vom Finanzamt.
Banken sowie Fondsgesellschaften melden die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die ohne Abgeltungsteuer abzuziehen gutgeschrieben werden ans Bundeszentralamt für Steuern weiter. Dort ist man dafür zuständig, das Finanzamt zu informieren, wenn zu viel freigestellt wurde und so der Sparerpauschbetrag ausgereizt und überzogen wurde.Neuere Freistellungen (seit 2011 neu gestellt) sind leichter zu prüfen, weil das Zentralamt zum 1. Mal die Ident.nummer mitgeteilt kriegt, so kommen solche Fälle noch schneller ans Tageslicht.
Ältere Freistellungsaufträge aus der Zeit vor 2011, die noch ohne Identifikationsnummer erteilt wurden, betrifft das nicht. Diese verlieren aber zum 1. Januar 2015 ihre Gültigkeit. Man sollte rechtzeitig neue bei seiner Bank abgeben.
Das Finanzamt kann diese Anfrage auch starten, um Vollstreckungsmöglichkeiten aufzuspüren.