Dividenden von fremdem Konto?
Ich möchte meine Aktien auf meinen Sohn übertragen, aber das volle Nutzungsrecht zu Lebzeiten behalten. Kann ich trotzdem die steuerliche Pauschale geltend machen?
3 Antworten
diesen Schenkungsvertrag sollten sie sehr wohlwissend verfassen lassen, meine mutter hatte das damals bitter bereut ein paar Jahre später
Aktien verändern sich nicht, Menschen aber ändern sich im laufe ihres Lebens.
Jetzt werden bestimmt wieder einige sagen, nicht so pessimistisch...
Wenn sie noch andere Kinder haben, setzen sie eine Klausel da rein, das der Wert evtl dem Pflichtteil angerechnet wird.
Niemand kennt den Wert der Schenkung, Ihre Kinder können sich ändern
Mehr möchte ich dazu garnicht sagen
Wenn Du was an Deinen Sohn überträgst, dann schenkst Du ihm was!
Steuerlich aus diesen Aktiengeschäften kannst Du dann nur noch das für dich in Anspruch nehmen, was bis zum Zeitpunkt der Schenkung relevant ist.
Und denkt bitte auch an die eventuell anfallende Schenkungssteuer.
Du mußt ein Nießbrauchsdepot eröffnen. Dann hast Du Anspruch auf die Kapitalerträge.
Bei einer reinen Schenkung ohne Nießbrauchsvereinbarung geht das nicht.
Die entsprechenden Vereinbarungen sollte man von einem Steuerberater aufsetzen lassen.
Eine Herausforderung wird sein eine Bank zu finden die sich auf diese Konstruktion einlässt. Die Billigheimer aus dem Internet kannst Du da vergessen.
Ergänzend: Gefragt war ja nach der steuerlichen Pauschale bzw. einem Freistellungsauftrag für den Niessbraucher. Da dem Niessbraucher die Kapitaleinkünfte steuerlich zugerechnet werden, sollte die Pauschale von 1.000,-€ zumindest über die Steuererklärung zustehen.
Hier etwas zu lesen für den Fragesteller: