Freistellungsauftrag und getrennte Konten. Wie ist es richtig?
Guten Tag,
Wir sind verheiratet und geben immer eine zusammen veranlagte Steuererklärung ab. Jeder von uns hat auch ein Tagesgeldkonto für sich selbst. Unsere Zweifel: Muss jeder von uns einen Freistellungsauftrag für seinem Konto bis zu 801 abgeben? oder müssen wir für jeder Konto ein gemeinsamem Freistellungsauftrag machen?
Vielen Dank im Voraus, K. Rivas
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Gemeinsam veranlagte Ehepaare sind verpflichtet, ihren Freistellungsauftrag gemeinsam zu erteilen und zu unterschreiben. Diese Regelung trifft auch auf bestehende Einzelkonten zu. .
Zusammen veranlagte Ehegatten können den Freistellungauftrag für den Sparerpauschbetrag nur gemeinsam erteilen:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/sparerpauschbetrag.htm