Frage zu Freistellungsauftrag
Folgender Sachverhalt: Ich stelle z.B. bei einer Bank einen Freistellungsauftrag. Nehmen wir mal an dieser kommt bei der Bank nicht an. Nun erhalte ich 500 Euro Zinsen. Da kein Freistellungsauftrag bei der Bank angekommen ist fällt nun die Abgeltungssteuer an. Würde ich nun den Freistellungsauftrag nochmal nachreichen, würde ich dann den Betrag den ich an Abgeltungssteuer zahlen musste wieder erstattet bekommen ?
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Freistellungsauftrag