Kapitalertragssteuer auf Zinsen bei Verwandtschaftsdarlehen / Freistellungsauftrag?
Wenn ich (Darlehensnehmer) von einem Verwandten (Darlehensgeber) ein Darlehen aufnehme und dafür an ihn Zinsen zahle, sind diese einkommensteuerpflichtig. Muß ich als Darlehensnehmer wie eine Bank von den gezahlten Zinsen Quellensteuer einbehalten und abführen? Gibt es im Rahmen des Sparer-Pauschbetrages von 801€ die Möglichkeit des Freistellungsauftrages? Kann man auf beides verzichten und reicht es, wenn der Darlehensgeber erst in seiner Einkommensteuererklärung oder Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich die für das Verwandtschaftsdarlehen eingenommenen Zinsen als Kapitalertrag angibt? Wie ist das legal zu händeln?
Steuern,
Freistellungsauftrag,
Kapitalertragssteuer